Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

den? Diese zwei Grundsatzfragen stellen die Politik vor das Erfordernis eines klaren Entscheides. Nun, wie weiter? Der EU-Beitritt Finnlands, Österreichs, Schwe- dens und möglicherweise Islands verleiht der Schweiz die einmalige Chance, dem EWR oder einem ähnlichen Vertrag beizutreten und damit – im Gegensatz zu den bilateralen Verträgen – vom institutionellen Überbau und damit von der gestaltenden Mitwirkung (decision shaping) zu profitieren. Zudem enthalten die Art. 112 bis 114 des EWRV eine Schutzklausel für den freien Personenverkehr (was vor der Abstimmung überdie Masseneinwanderngs-Initiative aus taktischen Gründen ver- schwiegen worden ist:ja nichts Positives über den EWR sagen, lautet in Bern z. Z. die Devise). Mit Norwegen und Liechtenstein wäre die Schweiz dank dem EWR in einem Globalabkommen mit der Europäi- schen Union verbunden, was auch die Frage des Rahmenabkommens hinfällig werden liesse. Die bilateralen Zusatzabkommen, die vom EWR nicht abgedeckt sind (z. B. Schengen/Dublin), blieben bestehen. Gleichzeitig wäre das Zürcher Fluglärm-Problem und anderes mehr mit einem Schlage gelöst. Nach dem langen und beschwerlichen Umweg über die bilateralen post- EWR-Verträge mit ihrem Satellisierungseffekt würden wieder Ruhe und Würde in die Beziehungen zu unserem wichtigsten Wirtschaftspartner eintreten. Es ist klar, dass manche Politikerinnen und Politiker gegen- über dem EWR gewisse Unlustgefühle verspüren. Allein, wenn es um die Unabhängigkeit unseres Landes geht, darf deren Überwindung erwogen werden. Wenn nein, hat die Politik klar für den Beitritt zu plä- dieren oder auf weitere bilaterale Verträge mit autonomem Nachvollzug zu verzichten. 74Franz Blankart
	        

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