Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

In der Frage der «Untiefen» setzte sich nach einiger Zeit, wie erwartet, die wirtschaftsrechtliche Sicht durch. Am 10. Mai 2011 befand der EFTA- Gerichtshof, dass die EFTA-Überwachungsbehörde die besonde- ren Offshore-Steuern Liechtensteins zu Recht als unzulässige Beihilfen qualifiziert hatte (Rs. E-4/10, E-6/10 und E-7/10 
Liechtenstein, REAS- SUR AG und Swisscom RE AG gegen ESA). Am 13. Februar 2007 hatte die Europäische Kommission die Unvereinbarkeit der Steuerordnungen bestimmter Schweizer Kantone mit Art. 23 Abs. 1 Ziff. iii des Freihan- delsabkommens Schweiz-EWG festgestellt und sich die Ergreifung von Schutzmassnahmen vorbehalten (C[2007] 411 final). Die Schweiz setzte sich dagegen zwar zur Wehr und lehnte «Verhandlungen» ab, liess sich aber notgedrungen auf einen «Dialog» ein. Heute ist absehbar, dass die fraglichen Steuerregimes in naher Zukunft abgeschafft 
werden. Elder Statesman Am 6. September 1995 wurde ich auf Vorschlag der Regierung Frick und mit Zustimmung der Regierungen Islands und Norwegens in Genf als liechtensteinischer EFTA-Richter vereidigt. Die Zukunft des EWR war ungewiss, denn Finnland, Österreich und Schweden hatten den EFTA- Pfeiler kurz zuvor in Richtung EU verlassen. Die Atmosphäre am Gerichtshof hatte etwas Gespenstisches; wir hatten nur wenige Fälle. Nach der Verlegung des Sitzes nach Luxemburg, in die Nähe des gros- sen Schwestergerichtshofs EuGH, war es mein justizpolitisches Bestre- ben, den EFTA-Gerichtshof so zu positionieren, dass seine Rechtspre- chung nicht nur für die drei EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen relevant sein, sondern auch die Praxis der EU-Gerichte beeinflussen würde. Das ist, wie EuGH-Präsident Vassilios Skouris anlässlich des 20. Jahrestages des Bestehens des EFTA-Gerichtshofs bestätigt hat, gelungen. Zu nennen ist insbesondere die Rechtsprechung zu gewissen Fragen des Fernsehrechts und des Arbeitsrechts, zum Lebensmittelrecht, zum Motorfahrzeugversicherungsrecht, zum Mar- kenrecht, zum Internetrecht, aber auch zum Kartellrecht. Hier darf der Hinweis nicht fehlen, dass das Gedankengut der EFTA in vielen Fragen stets eine Spur liberaler gewesen ist als das der EU. Hans Brunhart, der nach der Beendigung seiner politischen Tätig- keit Banker und Berater geworden war, verfolgte die Entwicklung des 63 
Fürstlicher Rat Hans Brunhart – Staatsmann, Unternehmer, Freund
	        

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