Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

sowie deren in- und ausländische Investoren nachhaltig entwickelt und ge schaffen wie auch potenziellen Änderungen umfassend Rechnung getragen werden. Konnte bislang die Vermeidung der grenzüberschreitenden Dop- pelbesteuerung als zentrales Ziel der internationalen und europäischen Steuerpolitik angesehen werden, stehen nunmehr die Sicherstellung der Steuerkonformität von Investoren aller Art sowie die Erfüllung steuerli- cher Mindeststandards durch die Steuersysteme der verschiedenen Steu- erjurisdiktionen im Fokus. Dies soll einerseits durch die Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) als neuem globalen Stan- dard sichergestellt werden. Andererseits beeinflussen verschiedene Massnahmen, die allesamt im BEPS-Bericht und Aktionsplan der OECD betreffend die Erosion der Steuerbemessungsgrundlagen und die Gewinnverlagerungen aufgeführt sind, das nationale und internationale Steuerrecht der jeweiligen Staaten. Durch diese Neuausrichtung der internationalen Steuerpolitik sollen nicht zuletzt auch die Steuereinnah- men insbesondere jener G20- und OECD-Staaten, welche diese Ent- wicklungen forcieren, erheblich gesteigert werden und sich global sämt- liche steuerpflichtige natürliche und juristische Personen in einem ver- meintlich angemesseneren Umfang an der Finanzierung der Ausgaben dieser Staaten beteiligen. Alle diese Veränderungen werden im Ergebnis zu einer erheblich umfassenderen Standardisierung der verschiedenen Steuerjurisdiktionen und ihrer jeweiligen Steuersysteme führen als in der Vergangenheit. Die Möglichkeiten, sich als Steuerstandort national wie international zu positionieren und sich dadurch auch weiterhin als eigenständiger Natio- nalstaat zu definieren (the power to tax is the power to govern), sind und werden damit erheblich eingeschränkt – die sich ständig verändernden Rahmenbedingungen bedürfen der nachhaltigen Beachtung. Zutreffen- derweise hat sich der Steuerstandort Liechtenstein mit der Totalrevision des Liechtensteinischen Steuergesetzes bereits frühzeitig neu aufgestellt und sich für ein Steuersystem entschieden, das nicht nur international kompatibel und europarechtskonform ist, sondern auch ohne spezielle Steuerregime hochattraktiv und wettbewerbsfähig sowie weitgehend entscheidungsneutral ausgestaltet ist. Auf dieser Basis konnten in den letzten Jahren auch zahlreiche Doppelbesteuerungs- und Abgeltungs- steuerabkommen sowohl mit G20- als auch mit OECD-Staaten abge- schlossen werden.401 
Nationale und internationale Steuerpolitik des Fürstentums Liechtenstein
	        

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