Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

erpflichtige Steuersubjekte ausschliesslich der Ertragssteuer mit einer flat rate in Höhe von 12,5 Prozent unter Berücksichtigung eines Eigen- kapital-Zinsabzuges in Höhe von aktuell 4 Prozent und einer Mindest- ertragssteuer in Höhe von CHF 1200. Im Ergebnis konnte so ein in sich geschlossenes, marktorientiertes Gesamtsteuersystem zur erfolgreichen, international anerkannten Posi- tionierung des Fürstentums Liechtenstein zwischen Steuerwettbewerb, Steuerkoordination und Steuerkooperation geschaffen werden, das nicht (mehr) auf einer incentiveorientierten, sondern auf einer allgemeingülti- gen, möglichst entscheidungsneutralen Gesamtsteuerstrategie 
basiert. Besteuerung natürlicher Personen Steuersystem Natürliche Personen unterliegen in Liechtenstein einer Vermögenssteuer mit ergänzender Erwerbssteuer.18Dabei wird die Vermögenssteuer in die Erwerbssteuer mittels eines standardisierten Vermögensertrags (Soller- trags)19überführt (integriert). Der Sollertrag stellt dementsprechend eine eigene Erwerbsart dar.20Er beträgt aktuell 4 Prozent des steuerpflichti- gen Vermögens. Die Höhe des Sollertrags wird jährlich durch das Finanzgesetz bestimmt.21 Zur Vermeidung von Doppelbelastungen mit Vermögens- und Erwerbssteuer wird im betrieblichen Bereich zudem ein Eigenkapital- Zinsabzug22als eine geschäftsmässig begründete Aufwendung gewährt. Der Eigenkapital-Zinsabzug stellt eine angemessene Verzinsung des modifizierten Eigenkapitals dar. Die Höhe der Verzinsung entspricht dem Sollertrag und beträgt aktuell ebenfalls 4 Prozent.23383 
Nationale und internationale Steuerpolitik des Fürstentums Liechtenstein 18Siehe Art. 6 SteG. 19Siehe Art. 6 Abs. 5 lit. g SteG. 20Siehe Art. 6 Abs. 5 lit. g SteG. 21Siehe Art. 5 SteG. 22Siehe Art. 54 SteG sowie Art. 32 SteV. 23Siehe Art. 5 SteG.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.