Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

Expertengruppe unter dem Vorsitz von Professor Dr. Martin Wenz, Universität Liechtenstein, mit der Entwicklung einer grundlegenden Revision des liechtensteinischen Steuerrechts. Die bereits im Januar 2007 von dieser Expertengruppe vorgelegte und im Februar 2007 von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein genehmigte FL Tax Roadmap beinhaltet auf der Basis der Zielsetzung der Steuerreform die wesentli- chen Grundgedanken und Leitlinien für eine Reform des liechtensteini- schen Steuerrechts. Diese umfassen im Einzelnen insbesondere bestimmte Kriterien und Ziele (Steuergerechtigkeit und Steuertradition, Entscheidungsneutralität, Einfachheit und Transparenz sowie Wettbe- werbs- und Leistungsfähigkeit sowie Attraktivität) sowie Rahmenbedin- gungen (verfassungsrechtliche Konformität, Aufkommensneutralität, internationale Kompatibilität und europarechtliche Konformität). Konkret orientiert sich die Steuerreformkonzeption am Leitbild einer möglichst einfachen und transparenten sowie entscheidungsneu- tralen Besteuerung der Bürgerinnen und Bürger, bei der das auf Märkten und nicht über Transferleistungen erzielte Einkommen über ihren Lebenszyklus hinweg nur einmal belastet wird und natürliche und juris- tische Personen möglichst gleich behandelt werden. Weitgehend ent- scheidungsneutrale Steuern erlauben es den Wirtschaftssubjekten, ihre Entscheidungen von steuerlichen Aspekten nahezu unbeeinflusst zu treffen. Auf funktionierenden Märkten führt dies regelmässig zu einer optimalen Allokation der Produktionsfaktoren und damit zu positiven Effekten für die wirtschaftliche Entwicklung einer Volkswirtschaft. Da die Entscheidungsneutralität zudem voraussetzt, dass gleiche Sachver- halte auch gleich besteuert werden, wird insoweit auch der Forderung nach einer gerechten Besteuerung entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit grundlegend Rechnung getragen. Eckpunkte und Konzeption der liechtensteinischen Steuerreform Auf der Grundlage der FL Tax Roadmap 2007 hat die Expertengruppe im April 2008 die Eckpunkte für eine Steuerreform und bis Juli 2008 die gesamte Steuerreformkonzeption im Sinne einer ganzheitlichen liechten- steinischen Steuerstrategie für natürliche und juristische Personen erar- beitet. Diese wurden von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein im April und im August 2008 verabschiedet. Auf dieser Grundlage hat 381 
Nationale und internationale Steuerpolitik des Fürstentums Liechtenstein
	        

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