in diesem Kontext nicht völlig aus der Verantwortung genommen wer- den. Nicht nur hier, aber gerade in diesem Umfeld führte beispielsweise der Versuch, die Manager über finanzielle Anreizsysteme an den wirt- schaftlichen Erfolg des Unternehmens zu binden, zur Diktatur der kur- zen Frist und zu Exzessen bei den
Vergütungen. Ein Begriff, verschiedene Definitionen Wofür steht der Begriff «Corporate Governance» heute? Kaum überra- schend gibt es kein weltweit einheitliches Verständnis, sondern eine Viel- zahl von Definitionen, und gerade im Deutschen lässt sich der Terminus ohnehin nur umschreiben. Gemäss dem Populärlexikon Wikipedia bezeichnet Corporate Governance «den Ordnungsrahmen für die Lei- tung und Überwachung von Unternehmen», wobei der Ordnungsrah- men «massgeblich durch Gesetzgeber und Eigentümer bestimmt» wird. «Das unternehmensspezifische Corporate-Governance-System besteht aus der Gesamtheit relevanter Gesetze, Richtlinien, Kodizes, Absichts- erklärungen, Unternehmensleitbild und Gewohnheit der Unterneh- mensleitung und -überwachung.» Für die Wirtschaftsprüfer von Price- waterhouseCoopers geht es um «ausgewogene Führungsstrukturen und eine funktionierende Überwachung innerhalb des Unternehmens. Eine gute Corporate Governance bezieht sich nicht nur auf Organe und Pro- zesse, sondern spiegelt sich auch in der Kultur, der Ethik und den Ver- haltensweisen.» Der Begriff stehe zwar im engeren Sinne für die Füh- rungs- und Überwachungsstrukturen eines Unternehmens, könne und solle aber durchaus weiter gefasst werden. Mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat sich eine bedeutende internationale Organi- sation relativ früh des Themas angenommen. Bereits 1999 wurden die OECD-Grundsätze der Corporate Governance vom Rat der OECD auf Ministerebene gebilligt und sind seitdem zu einer internationalen Richt- schnur für politische Entscheidungsträger, Investoren, Unternehmen und sonstige interessierte Gruppen in aller Welt geworden. Sie haben die Corporate-Governance-Agenda auf dem internationalen Parkett voran- gebracht und liefern präzise Orientierungshilfen für Gesetzes- und Regulierungsinitiativen. 301
Corporate Governance als Erfolgsfaktor