Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

Corporate Governance als Erfolgsfaktor Fredy Vogt Im Jahr 1994 wird Nelson Mandela als erster schwarzer Präsident von Südafrika vereidigt, entscheidet sich Österreich in einem Referendum für den EU-Beitritt, gewinnt Brasilien die Fussball-Weltmeisterschaft, nimmt die Schweiz die «Alpen-Initiative» zum Schutz der Alpen an und wird der Eurotunnel zwischen Frankreich und England für den Perso- nenverkehr freigegeben. Ebenfalls 1994 wird in Liechtenstein die Ver- ordnung über die Banken und Wertpapierfirmen, die sogenannte Ban- kenverordnung, in Kraft gesetzt. Ergänzend zum bereits früher einge- führten Gesetz über die Banken und Wertpapierfirmen definiert sie unter anderem den rechtlichen Rahmen bezüglich der Aufgaben und Kompetenzen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung in der Branche. Als im selben Jahr Hans Brunhart zum Mitglied des Verwaltungs- rats der VP Bank gewählt wird, gibt es somit durchaus bereits umfas- sende rechtliche und regulatorische Vorgaben hinsichtlich der Art und Weise, wie ein Unternehmen geführt und überwacht werden soll; noch deutlich weniger geläufig als heutzutage waren hingegen der Begriff «Corporate Governance» als solcher und dessen Prinzipien und Kern- gedanken, nämlich die Gesamtheit des Systems der Leitung und Kon- trolle eines Unternehmens: Wie kann ein Unternehmen möglichst gut und verantwortungsvoll geführt und seine interne Organisation so gestaltet werden, dass sich Fehlentwicklungen möglichst frühzeitig erkennen, korrigieren oder gar vermeiden lassen? Und trotzdem: Die Methoden, mit der mittlere und grössere Unternehmen – unabhängig der Branche – damals typischerweise geleitet und kontrolliert wurden, sind heute kaum mehr vorstellbar. Dies bedeutet keinesfalls, dass die Unternehmen früher weniger kompetent oder konsequent geführt und kontrolliert worden wären. Vielmehr ist die angepasste Ausgestaltung der obersten Führungsgre- mien und der für diesen Personenkreis geltenden Führungsleitlinien ein 299
	        

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