Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

Einparteienregierung. Von den beiden Alleinregierungsphasen der VU (1997 bis 2001) und FBP (2001 bis 2005) abgesehen, wurde seit 1938 das Modell der grossen Koalition gewählt. Beide Parteien erachteten dies in der Regel als die zielführende Variante. Die mandatsstärkere Partei, die jeweils auch den Regierungschef und die Mehrheit in der Regierung stellte, konnte dadurch die Verantwortung für die Politik teilen und die schwächere Partei einbinden. Die schwächere Partei sah es in der Regel als sinnvoller an, in der Regierung mitwirken und mitentscheiden zu können, statt in der Opposition von den Informations-, Macht- und Entscheidungsstrukturen weitgehend abgekoppelt zu sein und – dies ist nicht zu unterschätzen – dadurch auch weniger gut in der Lage zu sein, die eigene Klientel bei Stellenbesetzungen, Auftragsvergaben etc. berücksichtigen zu können. Der relativ geringe Zuspruch, den neue Parteien bis zu den Wahlen 2013 fanden, hängt indes auch wesentlich mit der hohen Bindungskraft der beiden Grossparteien zusammen. Diese konnten sich über Jahr- zehnte auf eine äusserst stabile Anhängerschaft abstützen. Die meisten Familien und Sippschaften konnten und können zu einem beträchtlichen Teil bis in die Gegenwart parteipolitisch der einen oder anderen Partei zugeordnet werden. Man galt als «schwarze» (FBP) oder «rote» (VU) Fa- milie. Die Parteibindungen waren nicht nur stark verbreitet – geschätzte 90 Prozent wiesen bis in die 1970er-Jahre eine Parteiidentifikation auf –, sondern sie waren auch über die Zeit äusserst stabil. Dadurch war das Wählerpotenzial für neue Parteien limitiert. Die traditionell sehr hohe Wahlbeteiligung trug ebenfalls dazu bei, dass neue Parteien nicht einfach potenzielle Nichtwähler in grösserem Stil aktivieren konnten, sondern traditionell schwarze oder rote Wähler für sich gewinnen mussten. Bis zur Einführung des Frauenstimmrechts 1984 war die Partei - identifikation der Männer relevant. Wechselwähler waren wohl selten und auch die Neuwähler konnten, familiär bedingt, weitgehend von vornherein der einen oder anderen Partei zugeordnet werden. Dadurch kam es bei Wahlen nur zu geringfügigen Gewinnen und Verlusten der Parteien. Da aber die Mehrheitsverhältnisse seit der Einführung des Pro- porzwahlrechtes 1938 relativ knapp waren, konnten bereits geringe Stimmenverluste zum Verlust der Mehrheit im Landtag führen. Am deutlichsten kam dies bei den drei aufeinander folgenden Regierungs- wechseln 1970, 1974 und 1978 zum Ausdruck, wo die Stimmendifferen- zen zwischen VU und FBP 0,7 Prozent, 2,8 Prozent und 1,7 Prozent 251 
Parteien im Wandel
	        

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