Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

Carl Freiherr von Vogelsang (verantwortlicher Redaktor des Liechten- steiner Vaterlandes bis zu dessen Flucht 1937 aufgrund von Vorwürfen der Spionage zugunsten 
Hitlerdeutschlands).12 Dominanz der Grossparteien Die Vorherrschaft der beiden Grossparteien hielt nach dem Zweiten Weltkrieg unvermindert an, wobei in der Nachkriegszeit von weitge- hend stabilen politischen Verhältnissen gesprochen werden kann. Das Verhältniswahlrecht sorgte für eine gerechtere Mandatsverteilung, sodass bei allen Wahlen von 1945 bis 1957 und dann wieder von 1962 bis 1966 die FBP acht Mandate, die VU sieben Mandate eroberte. 1958 hatte es bei den vorgezogenen Wahlen ein zusätzliches Mandat für die FBP zulasten der VU gegeben. Der Wahlerfolg der Parteien in den Wahlkrei- sen widerspiegelte nach wie vor ungefähr die Stärkeverhältnisse zur Zeit der Parteigründungen: Im Oberland siegte die VU regelmässig mit fünf Mandaten gegenüber vier FBP-Mandaten, während die FBP im Unter- land jeweils vier der sechs Mandate eroberte. 1953 kandidierte bei den Frühjahrswahlen eine weitere Partei, die Partei der Unselbständig Erwerbenden und Kleinbauern, die nur im Oberland antrat und 6,9 Prozent der landesweiten Stimmen erreichte.13 Die 1938 eingeführte Sperrklausel von 18 Prozent verhinderte aber deren Einzug in den Landtag. Die Partei verschwand sofort wieder von der Bildfläche. Von 1962 bis 1974 kandidierte die Christlich-Soziale Par- tei (CSP), zunächst mit stolzen 10,1 Prozent der Stimmen, dann aller- dings mit abnehmendem Erfolg. Auch sie scheiterte an der Sperrklausel, rekurrierte allerdings beim Staatsgerichtshof mit der Folge, dass die Sperrklausel abgeschafft und durch ein Grundmandatserfordernis ersetzt wurde. Dies half der CSP aber ebenfalls nichts. 1973 wurde mit dem neuen Volksrechtegesetz neuerlich eine Sperrklausel eingeführt, diesmal in der Höhe von 8 Prozent der landesweit gültigen Stimmen.14 247 
Parteien im Wandel 12Ausführlich bei Geiger, Krisenzeit, Bd. I, insb. S. 365–413, 450–464. 13Abriss einer Parteiengeschichte bei Marxer, Wahlverhalten, S. 67–105; ferner Mar- xer, Das Parteiensystem Liechtensteins. 14Zu den Sperrklauseln siehe Marxer, Wahlrecht Liechtenstein, S. 5–9.
	        

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