Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

Vorarbeiten zur Schaffung neuer EWR-Vorschriften mitwirken und habe bei deren Übernahme eine Vetomöglichkeit, während dies im Rah- men des Zollvertrags nicht möglich sei.18Diese positive Einschätzung der EWR-Mitgliedschaft kontrastiert mit den Erfahrungen der Schweiz, die sich in der gleichen Zeit schwertat mit der Neugestaltung ihres Ver- hältnisses zur EU in Form der bilateralen Abkommen. Diese bringen zwar bei institutionellen Fragen gegenüber dem EWRA gewisse Fort- schritte, bleiben aber in der wirtschaftspolitisch relevanten Substanz nach wie vor hinter den Möglichkeiten zurück, die dieses Abkommen gebracht hätte. Zudem ist die weitere Entwicklung des bilateralen Weges in diesen Tagen und Monaten (Sommer 2014) erneut in Frage gestellt worden. Bradke/Hauser kamen 1998 zum Schluss, dass der Zollvertrag für das Fürstentum etwas an Bedeutung verloren habe und seine Zukunft sehr von der weiteren Entwicklung der europäischen Integration und der Beteiligung der beiden Vertragsstaaten an dieser abhängig sei.19Auch dieser Beitrag zeichnet nach, dass die Entwicklung Liechtensteins im Rahmen des Zollvertrags stark vom europäischen Umfeld und der unterschiedlichen Reaktion der beiden Vertragspartner darauf beein- flusst wurde. Eine zunehmend eigenständige Politik des Fürstentums lässt sich aber auch in anderen Bereichen beobachten, vor allem im Finanzsektor.20Es kann jedoch nicht behauptet werden, dass der Zoll- vertrag gegenüber 1998 weiter an Bedeutung eingebüsst hat. Der für das Abkommen relevante Industriebereich ist nach wie vor sehr wichtig für Liechtenstein und trägt einen substantiellen Teil zur nationalen Wert- schöpfung bei. Gegenüber 1998 hat zudem ein anderes Ziel der liechten- steinischen Aussenwirtschaftspolitik – das Bestreben, auch Märkte von Ländern ausserhalb der EU mittels Freihandelsabkommen zu öffnen – sehr an Bedeutung gewonnen. Die Bestimmungen über die Liberalisie- rung des Warenverkehrs in diesen Abkommen sind sehr wichtig für die Wirtschaft, und die dazu notwendigen Verhandlungen werden nach den Bestimmungen des Zollvertrags stellvertretend für Liechtenstein von der 220Hanspeter 
Tschäni 18Michael Ritter, S. 9. 19Bradke/Hauser, S. 55. 20Vgl. dazu zwei NZZ-Artikel vom 9.5.2014, S 36 «Wir haben keine Mühe mit frem- den Richtern» und «So funktioniert ein 36000-Seelen-Staat» sowie den Artikel in L’Hebdo vom 19. Juni 2014 «Liechtenstein: quand le petit voisin montre la voie».
	        

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