Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

tensteinisch-österreichischen (deutschen) Grenze. Aufgrund der offenen Grenze befürchtete man in Bern nicht nur Spionagetätigkeiten nazi- freundlicher Teile der liechtensteinischen und der ansässigen deutschen Bevölkerung, sondern auch eine schwierigere Durchsetzung der Flücht- lingspolitik. Die beiden Regierungen kamen deshalb überein, wieder eine Grenzkontrolle am Rhein einzurichten. Nötig dazu war eine Anpassung des Zollvertrags, was nach Artikel 42 möglich ist, wenn beide Parteien einverstanden sind. Gemäss der Vereinbarung vom 22. Sep tember 1939 mussten in Liechtenstein ansässige Personen eine Grenzkarte und ein Visum vorweisen, wenn sie in die Schweiz einreisen wollten. Diese Vereinbarung wurde erst 1947 geändert und 1948 aufge- hoben. Man kann nachvollziehen, dass sich die Bewohner Liechtensteins während dieser Jahre im begrenzten Territorium des Landes «einge- sperrt» fühlten.8 Heikel war aber auch die Wahrnehmung des Grenzschutzes gegen- über Österreich/Deutschland, der nach dem Zollvertrag der Schweiz oblag. Schon vor dem Ausbruch des Kriegs hatte der Bundesrat klarge- macht, dass die Schweizer Armee aus neutralitätsrechtlichen Gründen bei einem Einfall deutscher Truppen in Liechtenstein nicht zu dessen Schutz eingreifen würde. Ihren Verpflichtungen aus dem Zollvertrag kam die Schweiz jedoch nach, und die Grenzwächter und Zollbeamten führten ihre Tätigkeiten auch während des Kriegs weiter. Allerdings wurde die Zahl der Grenzwächter erhöht und deren Bewaffnung ver- stärkt, wenn die Bedrohung besonders gross wurde. Auch wurden die Grenzwächter mit der Durchsetzung der schweizerischen Flüchtlings- politik betraut. Eine kritische Situation ergab sich kurz vor Kriegsende, als sich Flüchtlinge und versprengte deutsche Soldaten in grosser Zahl an der liechtensteinischen Grenze einfanden, um vor den herannahenden französischen Truppen Schutz zu suchen. Auf Anfrage der Regierung in Vaduz detachierte der Bundesrat eine Kompagnie Grenzwachtrekruten an die liechtensteinische Grenze, um den Grenzschutz zu verstärken.9 Die Armee griff also auch zu diesem Zeitpunkt nicht ein. 214Hanspeter 
Tschäni 8Geiger, S. 21. 9Geiger S. 22.
	        

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