Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

regelmässig aufdatierte Ausführungsverordnung? Erst recht schwierig zu vestehen waren für die japanischen Experten die Mechanismen, die im Anschluss an den EWR-Beitritt von Liechtenstein nötig wurden, weil die schweizerische Bevölkerung zu dieser Frage nein gesagt hatte. Ein umfangreiches Antwortpaket, einschliesslich eine mehr als hundertfünf- zigseitige Liste mit schweizerischen gesetzlichen Erlassen, die auch in Liechtenstein Gültigkeit haben und in Tokio anscheinend sehr genau studiert wurden, brachte eine gewisse Beruhigung in den Verhandlun- gen. Erst ein Besuch der japanischen Delegation in Vaduz und an der Grenzstation Schaanwald anlässlich der 2. Verhandlungsrunde sowie ein Gespräch mit Sachverständigen von Liechtenstein und der Schweiz über einen zweiten Fragebogen zerstreute jedoch die japanischen Bedenken, dass sie sich möglicherweise auf etwas einliessen, das ihnen nicht klar war und das sie später bereuen würden. Die Episode ist in mehrerer Hinsicht interessant. Sie zeigt auf, wie selbstverständlich die Zollunion zwischen der Schweiz und Liechten- stein für die beiden Länder geworden ist und wie pragmatisch sie bei ihrer Umsetzung vorgehen. Sogar ihre Existenz war den Japanern ver- borgen geblieben, trotz mehrerer Explorationsgespräche vor den Ver- handlungen und intensiver Vorbereitungsarbeiten der japanischen Experten in Bern und Tokio. Umgekehrt war man in Bern und Vaduz etwas ratlos, weil die Fragen Themen ansprachen, die sich in der Praxis nie gestellt hatten oder die, wie erwähnt, direkt zwischen den Verant- wortlichen in den beiden Verwaltungen gelöst wurden. So pragmatisch und problemlos war die Umsetzung des Zollver- trags allerdings nicht immer. Es ist jedoch verständlich, dass ein Vertrags- werk, das vor mehr als 90 Jahren abgeschlossen wurde und sich auch während wichtiger weltgeschichtlicher Ereignisse bewähren musste, beide Vertragsparteien öfters mit grossen Herausforderungen konfron- tierte. Man könnte den Verfassern keinen Vorwurf machen, wenn es die- sen nicht gewachsen gewesen wäre. Es grenzt schon fast an ein Wunder, dass es – wenn auch mit gewissen Anpassungen – weiter besteht. Kompetente Autoren haben einzelne Zeitabschnitte oder die ge- samte Entwicklung des Zollvertrags im Detail und vollständig nachge- zeichnet.2Dieser Beitrag will zeigen, wie die Verantwortlichen beider 208Hanspeter 
Tschäni 2Mehrere Beiträge sind in der Bibliographie aufgeführt.
	        

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