Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

durch eine Vereinbarung geregelt. Diese ist durch die 
Vereinbarung über den Besuch von Berufsfachschulen im Kanton St. Gallen durch Lernende aus dem Fürstentum Liechtenstein vom 29. Juni 2010 (sGS 232.4) abge- löst worden. In dieser Vereinbarung wird einerseits festgelegt, dass Ler- nende mit Lehrort im Fürstentum Liechtenstein die Berufsfachschulen im Kanton St. Gallen unter den gleichen Bedingungen wie Lernende mit Lehrort im Kanton St. Gallen besuchen können. Das Fürstentum ent- richtet dafür kostendeckende Schulgelder. Andererseits wird ihm das Recht eingeräumt, Vertreter in die Berufsschulkommissionen zu entsen- den, durch das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Zutritt zu Qualifikationsverfahren zu haben und Einsicht in die Prüfungsunterla- gen zu nehmen. Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein sind als Exper- tinnen und Experten für Prüfungen unter den gleichen Voraussetzungen wählbar, wie Personen mit Wohnsitz in St. Gallen. Den immer noch gültigen 
Vereinbarungen über den Besuch der landwirtschaftlichen Schulen1. November 1988 (sGS 611.217) 
und den Besuch von Schulen der Gesundheitspflege vom 27. Oktober 1988 (sGS 312.72) kommt keine Bedeutung mehr zu, da diese Schulen, soweit sie noch bestehen, heute der Gesetzgebung über die Berufsfachschulen unterstehen. Damit kommt die Berufsfachschulvereinbarung zur Anwendung. Berufs- und Weiterbildungszentrum Buchs (BWZ) Neben dem NTB ist das BWZ eine zweite interstaatliche Ausbildungs- stätte in Buchs. Es ist die bedeutendste Berufsfachschule für das Fürs- tentum Liechtenstein. An dieser Schule werden mehr Schülerinnen und Schüler aus Liechtenstein als aus dem Kanton St. Gallen unterrichtet. Um eine möglichst einfache Organisation zu gewährleisten wurde aber auf eine interstaatliche Trägerschaft verzichtet. Das Fürstentum Liechtenstein hat sich nach Massgabe der zu erwartenden Schülerzahlen an den Baukosten beteiligt und zahlt nach dem gleichen Prinzip auch sei- nen Anteil an die Betriebskosten. Aufgrund der oben erwähnten Verein- barung über den Besuch von Berufsfachschulen im Kanton St. Gallen durch Lernende aus dem Fürstentum Liechtenstein hat das zuständige Amt der liechtensteinischen Regierung genügend Möglichkeiten, auf den Schulbetrieb Einfluss zu nehmen.203 
Zusammenarbeit im Bildungsbereich
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.