Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

Vereinbarungen mit dem Fürstentum Liechtenstein abgeschlossen. Allerdings wurde jeweils der Begriff «untergeordnete ausländische Behörden» recht grosszügig ausgelegt. Er verhinderte nicht, dass mit Duldung der Bundesbehörden jeweils zwischen den Regierungen von St. Gallen und Vaduz direkt verhandelt wurde. Im Folgenden werden diejenigen Vereinbarungen dargelegt, die sich auf den Bildungsbereich beziehen. Interkantonale Vereinbarungen über die Finanzierung von Bildungseinrichtungen Hochschulbereich Die wohl wichtigsten rechtssetzenden interkantonalen Vereinbarungen im Hochschulbereich sind die 
interkantonale Universitätsvereinbarung vom 20. Februar 1997 (IUV; Rechtssammlung der EDK 3.1) und 
die interkantonale Fachhochschulvereinbarung vom 12. Juni 2003 (FHV; Rechtssammlung der EDK 3.3). In der Schweiz werden die Hochschulen (Universitäten und Fach- hochschulen) mit Ausnahme der beiden ETH von den Kantonen getra- gen. Ohne Forschungskosten leistet der Bund an die Kosten der kanto- nalen Hochschulen 20 Prozent. Da damals nur acht Kantone (heute sind es zehn) eine Universität führten, ergab sich damit ein massives Ungleichgewicht in der finanziellen Belastung. Zu Beginn der 90er-Jahre wurde die erste IUV abgeschlossen mit dem Ziel, alle Kantone an den Kosten der Universitäten einigermassen gleich zu beteiligen. Im Gegen- zug dazu verpflichteten sich die Universitätskantone, die Angehörigen von Nichtuniversitätskantonen in Bezug auf Aufnahme und Kostenbei- träge gleich zu behandeln, wie ihre eFrankenigenen Kantonseinwohner. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass gegenüber Angehörigen von Nicht- vereinbarungskantonen höhere Studiengebühren oder Zulassungsbe- schränkungen erlassen werden können. Anfänglich betrugen die IUV Beiträge 3000 Franken pro Student und Jahr. In der neuen IUV von 1997 wurde einerseits nach Fakultätsgruppen differenziert und die Höhe der Beiträge substanziell angehoben. Im Studienjahr 2014/15 betragen diese für Studenten der Geisteswissenschaften 10600 Franken, der Naturwis- senschaften 24430 Franken und der Medizin 51450 Franken. 194Hans 
Ulrich Stöckling
	        

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