Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar. Das Land hat denn auch mit 26 Spitälern und Kliniken in der Region Verträge abgeschlossen, welche die stationäre Versorgung der Bevölkerung sicherstellen.4 Im vorliegenden Beitrag wird der Fokus indessen nicht auf diese Versorgungsverträge des Landes gelegt, sondern auf die Zusammenarbeit zwischen den Spitälern, konkret zwischen dem Landesspital und seinen Kooperationspartnern. Spitalkooperation ist dabei keine Besonderheit des Landesspitals, sondern ein allgemeiner Trend im Gesundheitswesen.5 Kooperationen gelten immer mehr als unausweichliche Reaktionen auf den zunehmenden wirtschaftlichen Druck im 
Gesundheitswesen.6 Das Liechtensteinische Landesspital Das Liechtensteinische Landesspital ist ein in Form einer öffentlich- rechtlichen Stiftung7organisiertes Akutspital. Es hat sich aus der im Jahre 1920 eingerichteten Krankenabteilung des Bürgerheims Vaduz ent- wickelt und bestand zunächst als Gemeindespital («Krankenhaus Vaduz»); seit dem Jahr 2000 ist es das vom Land getragene «Landesspi- tal».8Im Jahr 2013 arbeiteten 171 Personen im Spital, insgesamt wurden 10900 ambulante und 2600 stationäre Fälle betreut. Das OP-Team kam bei 1700 Eingriffen zum Einsatz. Der von der Regierung erteilte Leis- tungsauftrag9umfasst die für ein Regionalspital typischen Disziplinen, 178Michael 
Ritter 4Darunter sind auch Rehabilitations-Kliniken und psychiatrische Kliniken; die Liste ist einsehbar über <www.llv.li/#/1908>. 5Health Care News (Ernst&Young), Ausgabe 2, 2012, S. 6. 6Dieser von Burghard Rocke (Zur Theorie und Praxis der Kooperationen und Fu- sionen im Krankenhausbereich, in: das Krankenhaus, 7/2002, S. 531) schon im Jahre 2002 gestellte Befund ist heute noch zutreffender als damals. 7So das Gesetz über das Liechtensteinische Landesspital vom 21. Oktober 1999, LR 813.1. 8Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Genehmigung eines Verpflich- tungskredites Nr. 554/2011, S. 17f. (abrufbar über <www.landtag.li>). 9Der Leistungsauftrag wurde von der Regierung gestützt auf das Landesspitalgesetz erlassen; er sieht folgende «Primärleistungen» vor: Chirurgie mit Schwerpunkt All- gemein- und Unfallchirurgie, Geriatrie, Gynäkologie, Innere Medizin, Orthopädi- sche Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Urologie und Pallia- tivmedizin. Der Bereich Geburtshilfe wurde per 1. April 2014 aufgegeben, weil die Qualitätsvorgaben nicht zu erfüllen waren.
	        

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