Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

jene Staaten zu den Gründerstaaten der neuen Organisation gehören sollten, die vor dem 15. April 1994 Mitglied des GATT waren. Um sich den Weg eines vereinfachten WTO-Beitritts innerhalb von zwei Jahren nach der Unterzeichnung des WTO-Abkommens offen zu halten und so allenfalls langwierige Beitrittsverhandlungen zu vermeiden und nach- dem die Schweiz, die ebenfalls zu den Gründerstaaten der WTO gehörte, die selbständige Mitgliedschaft Liechtensteins unterstützte, trat Liechtenstein dem GATT im vereinfachten Beitrittsverfahren bei und unterzeichnete am 15. April 1994 die Schlussakte der Uruguay-Runde.52 Damit war es möglich, im Gleichschritt mit der Schweiz Mitglied der WTO zu werden. Das WTO-Abkommen trat für die Schweiz am 1. Ja - nu ar 1995, für Liechtenstein am 1. September 1995 in Kraft. Auch wenn die Fortschritte in der WTO seit Jahren minim sind, ist die Mitgliedschaft für Liechtenstein bedeutend, können so doch die Interessen u. a. im Bereich des Handels mit Dienstleistungen, des geisti- gen Eigentums und beim öffentlichen Beschaffungswesen unmittelbar in die Verhandlungen eingebracht und vertreten werden. Die Mitglied- schaft ist nicht nur souveränitätspolitisch wertvoll, sondern auch inte- grationstechnisch: «Die WTO-Mitgliedschaft bedeutet für Liechtenstein eine wichtige Ergänzung seiner ‹doppelten› Integration in den schweize- rischen Markt auf der einen und den europäischen Binnenmarkt (EWR) auf der anderen 
Seite.»53 Aussenpolitik ist ein Prozess Das 21. Jahrhundert stellt neue Herausforderungen an die liechtensteini- sche Aussenpolitik. Mit der «Liechtenstein-Erklärung» vom 12. März 200954, mit der sich Liechtenstein zu den von der Organisation für euro- päische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) entwickelten globalen 169 
Meilensteine in der liechtensteinischen Aussenpolitik 52Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend das Abkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) vom 19. Mai 1995, Nr. 32. Auch: Bruha/Gey, a.a.O. S. 175. 53Bruha/Gey, a.a.O. S. 185. 54Liechtenstein-Erklärung vom 12. März 2009, siehe unter: <http://www.regierung.li/ fileadmin/dateien/steuerabkommen/Liechtensteinerklaerung.pdf>
	        

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