Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

tentum von besonderer Tragweite, sich zusammen mit seinem schweize- rischen Zollvertragspartner am Freihandelsabkommen zu beteiligen, dies um so mehr, als dieses Abkommen mit dem europäischen Eini- gungswerk in Verbindung steht, an dessen Gelingen auch Liechtenstein in hohem Masse interessiert ist.»42 In der zweiten Hälfte der achtziger-Jahre stellte sich die «Integrati- onsfrage» für Liechtenstein und die EFTA-Staaten erneut und dringlich. Bis 1992 wollte die Europäische Gemeinschaft (EG) ihren Binnenmarkt verwirklicht haben. Anlässlich eines Treffens zwischen den Ministern der EG und der EFTA-Staaten im Jahr 1984 wurde mit der Luxemburger Er- klärung erstmals vom Konzept eines dynamischen gemeinsamen Euro- päischen Wirtschaftsraums gesprochen. Ab 1984 hat Liechtenstein in den verschiedenen EG- und EFTA-Ministertreffen auf die rechtliche Situa- tion Liechtensteins als assoziiertes EFTA-Mitglied hingewiesen und sein Interesse an der Mitwirkung bei der künftigen europäischen Zusammen- arbeit bekundet, so in Luxemburg im April 1984, im Februar 1988 in Brüssel, im März 1989 in Brüssel. Anlässlich dieses Treffens wies der liechtensteinische Regierungschef erneut darauf hin, dass die «mit dem EG-Binnenmarkt und dem Europäischen Wirtschaftsraum verbundenen Bereiche und Zielsetzungen zeigen, dass der das Verhältnis Liechten- steins zur EG und zur EFTA prägende Zollvertrag mit der Schweiz nur einen Teil der ins Auge gefassten Regelungen abzudecken vermag»43, und deponierte den Wunsch nach neuen Formen der Zusammenarbeit. Be- reits am 9. Oktober 1988 hatte der Regierungschef diesbezüglich direkte bilaterale Gespräche mit Vertretern des EG-Rats in Brüssel geführt.44 1989 erfolgte dann die legendäre Einladung des damaligen Kom- missionspräsidenten der EG, Jacques Delors, an die EFTA-Staaten, einen gemeinsamen Europäischen Wirtschaftsraum zu bilden, in dem die vier Freiheiten – Personenfreizügigkeit, freier Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr – sowie flankierende Massnahmen, z. B. im Bereich soziale Sicherheit, Umwelt, Forschung, Bildung, verwirklicht werden sollten. 164Andrea 
Willi 42Liechtensteiner Vaterland, 25. Juli 1972, S. 1. 43Bericht der Regierung über das Fürstentum Liechtenstein und die Europäische In- tegration vom 7. November 1989, Nr. 45, S. 46–47. 44Rechenschafts-Bericht 1988 der Regierung des Fürstentums Liechtenstein an den Hohen Landtag, S. 76.
	        

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