San Francisco aber stand der Grundsatz der Souveränität und Gleichheit der Staaten fest, und die in Art. 4 der Satzung statuierten Aufnahmebe- dingungen der «Friedensliebe» sowie der Fähigkeit und des Willens, die «Verpflichtungen aus der Charta ...zu erfüllen», verloren in der Staa- tenpraxis bald an Bedeutung. Nicht nur im Völkerrecht, sondern auch im Rahmen der
interna- tionalen Beziehungen, hat der Kleinstaatsbegriff heute seine Bedeutung weitgehend verloren. Denn es ist wohl kaum möglich, die Kriterien einer solchen Kategorie zu definieren. Kommt es auf die Bevölkerungszahl an? Es fragt sich allerdings: wo liegt die Grenze zwischen «gross» und «klein» (bzw. «sehr klein»)? Auch dürfte das Territorium ein Schlüs - selelement für die Umschreibung der Kleinstaatlichkeit sein. Welche Flä- che aber muss ein (Klein)Staat als Maximum bzw. Minimum umfassen? Spielen dabei auch seerechtliche Hoheitsverhältnisse (Festlandsockel, Ausschliessliche Wirtschaftszone und ganz allgemein wirtschaftliche Ressourcen) eine Rolle? Und es fragt sich auch: wäre die (militärische bzw. strategische, politische oder wirtschaftliche) Macht als Begriffsele- ment in Betracht zu ziehen? Es kann ja ein bevölkerungsarmer Staat mit eng gezogenen Grenzen wirtschaftlich etwa viel mächtiger sein als ein viel bevölkerungsreicherer und geographisch viel ausgedehnterer Staat. Ganz allgemein gilt, dass im Rahmen der internationalen Beziehungen, trotz spektakulären Ausnahmefällen, seit dem Zweiten Weltkrieg die Gewaltanwendung zurückgegangen ist6und Macht und «power poli- tics» als Ordnungskategorien an Bedeutung verloren haben. Auch aus diesem Grund ist – neben den Schwierigkeiten der Definition – die Unterscheidung zwischen grossen und kleinen Staaten in den Hinter- grund getreten. Ein kleiner Staat kann gross und ein grosser Staat klein sein. 138Daniel
Thürer 6Vgl. Steven Pinker, The Better Angels of Our Nature – A History of Violence and Humanity, London 2011, der darlegt, wie sehr – historisch gesehen, aber entgegen der medialen Wahrnehmung – im Laufe der modernen Geschichte die Gewaltan- wendung in allen Lebensbereichen zurückgegangen ist. «Today», schreibt Pinker, «we may be living in the most peaceable era of our species’ existence» (S. xix). Der «blessed state of affairs» nach dem Zweiten Weltkrieg wird als «the Long Peace» bzw. «the New Peace» bezeichnet (S.xxiii).