Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

Bedeutung und Wert der Kleinstaaten in internationalen Organisationen Paul Seger 2015 kann Liechtenstein ein Silbernes Jubiläum feiern. 25 Jahre ist es her, seit das Fürstentum der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) beigetreten ist. Für Hans Brunhart muss dieser Beitritt ein ganz beson- deres Ereignis in seiner Erfolgsgeschichte als Regierungschef gewesen sein. Denn nur wenigen Staatsmännern ist es vergönnt, ihr Land persön- lich in die UNO zu führen. Nachdem Liechtenstein sein Beitrittsgesuch am 10. August 1990 dem damaligen UNO-Generalsekretär Javier Perez de Cuellar überreicht hatte, wurde es schon am 18. September 1990 von der UNO-Generalversammlung als 160. Mitglied per Akklamation auf- genommen und begrüsst.1Liechtenstein war damit der Beitritt in die Weltorganisation für kollektive Sicherheit gelungen, während es 1920 noch vom Völkerbund als zu klein und daher nicht beitrittswürdig abge- wiesen worden war.2 1990 war ich ein junger Diplomat, der im darauffolgenden Jahr selbst nach New York versetzt werden sollte. Allerdings «nur» an die Beobachtermission der Schweiz bei den Vereinten Nationen, weil die Schweiz noch ein weiteres Dutzend Jahre zuwartete, bis sie ebenfalls der UNO beitrat. Damals beneidete ich meine liechtensteinischen Kollegen sehr, welche als Vertreter eines Vollmitglieds schon gleichberechtigt mit allen mitbestimmen durften. Inzwischen ist der Neid grossem Respekt über den Leistungsausweis Liechtensteins in den Vereinten Nationen 113 
1Norbert Jansen, Liechtenstein und die Vereinten Nationen, In: Liechtenstein – Wirt schaftsfragen, Heft 18, 1991, S. 38ff. 2Stephen Schwebel, Mini-States and a More Effective United Nations, In: The Ame- rican Journal of International Law, Vol. 67, 1973, S. 108. Waldemar Hummel, Die Kategorie des «Kleinst- bzw. ‹Mikrostaates›» im Völkerrecht, , In: Der Kleinstaat als Akteur in den internationalen Beziehungen, Liechtenstein Politische Schriften, Band 39, 2004, S. 90.
	        

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