Volltext: Der Stellenwert des öffentlichen Bibliothekswesens in den Zwergstaaten Europas

Die Auflösung der Stiftung hat durch Gesetz zu erfolgen. Über die Verwendung des 
Stiftungsvermögens beschliesst die Fürstliche Regierung. 
Vaduz, den 26. Juli 1961 
Fürstliche Regierung: 
gez. Alexander Frick 
Fürstlicher Regierungschef 
85
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.