Als „Bibliotheksgesetz“ wird hier ein Gesetz bezeichnet, das die
Öffentlichen Bibliotheken eines Landes in einem System organisiert.
Pflichtexemplargesetze und sonstige gesetzlichen Vorschriften werden hier
nicht beachtet.
,Entwicklungspläne“ sind hier ebenfalls nur Pläne, die das
Bibliothekssystem in seiner Gesamtheit betreffen. Dokumente, die Ziele für
einzelne Bibliotheken festlegen, sind hier nebensächlich.
Als „Kooperationen“ gelten sowohl nationale, als auch internationale
Zusammenarbeiten mit anderen Bibliotheken und sonstigen Organisationen.
S
Andorra | Liechtenstein | Malta | Monaco an Deutschland
Marino
Bibliotheksgesetz Y
Entwicklungspläne Y
Kooperationen Y Y Y Y Y
Verband Y Y
e Quantitative Indikatoren
— Anzahl der Öffentlichen Bibliotheken pro 10 000 Einwohner:
. . San
Andorra | Liechtenstein | Malta | Monaco . Deutschland
Marino
Bibliotheken pro
10.000 Einwohner 1,01 1,08 1,32 0,53 1,59 0,24
1,8
9 1,6
©
= 14
E
o 12
3
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? 08
o
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q
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Andorra Liechtenstein Malta Monaco San Marino Deutschland
Land
Abbildung 11
60