Volltext: Der Stellenwert des öffentlichen Bibliothekswesens in den Zwergstaaten Europas

optimalen Fall verpflichtet es die Länder, in Kommunen einer bestimmten 
Einwohnerzahl Öffentliche Bibliotheken zu errichten, sichert deren Finanzierung 
und steigert ihren Stellenwert in der Politik und Gesellschaft. Allerdings legt 
bisher kein deutsches Bibliotheksgesetz die Errichtung von Öffentlichen 
Bibliotheken in bestimmten Gemeinden fest. 
Das erste Bibliotheksgesetz auf Länderebene entstand 2008 in Thüringen. Es hält 
die Rolle von Bibliotheken gesetzlich fest: 
Bibliotheken sind Bildungseinrichtungen und als solche Partner für lebenslanges 
Lernen. Sie sind Orte der Wissenschaft, der Begegnung und der Kommunikation. Sie 
fördern Wissen und gesellschaftliche Integration und stärken die Lese-, Informations- 
und Medienkompetenz ihrer Nutzer durch geeignete Maßnahmen sowie durch die 
Zusammenarbeit mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen. 
(ThürBibG $ 3) 
Den Öffentlichen Bibliotheken wird wie folgt Unterstützung zugesagt: 
Die von den Gemeinden und Landkreisen unterhaltenen allgemein zugänglichen 
Bibliotheken (öffentliche Bibliotheken) dienen der schulischen, beruflichen und 
allgemeinen Bildung und Information. Die Landesfachstelle für Öffentliche 
Bibliotheken berät und unterstützt die öffentlichen Bibliotheken und ihre Träger in 
allen Fragen bibliotheksfachlicher und bibliotheksplanerischer Art. 
(ThürBibG $ 2) 
Außerdem garantiert es die Finanzierung der Öffentlichen Bibliotheken durch ihre 
Träger. 
Weiterhin 
[...[fórdert das Land die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken sowie nach den 
vom zustündigen Ministerium erlassenen Richtlinien und unter Berücksichtigung 
einer Bibliotheksentwicklungsplanung vor allem innovative Projekte, besondere 
Dienstleistungen und Mafinahmen der  Qualitütssicherung in den Bibliotheken. 
(ThüBibG $ 5) 
Andere bestehende Bibliotheksgesetze findet man in Hessen und Sachsen-Anhalt 
seit 2010. Andere sind in Entstehung. 
Eine weitere gesetzliche Vorschrift für Bibliotheken ist das Pflichtexemplargesetz 
(PEG). Es richtet sich meistens an die Nationalbibliothek eines Landes, bzw. an 
diejenige Institution, die das Schriftgut des Landes sammelt. Das PEG verpflichtet 
die Herausgeber eines Landes, eine bestimmte Anzahl jedes Print- und 
Digitalmediums mit Bezug zum jeweiligen Land unentgeltlich an die Bibliothek 
mit Pflichtexemplarrecht abzugeben. In Deutschland werden diese Dokumente 
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