Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

lediglich noch eine zweite und dritte Lesung jeweils mit Generaldebatte, indes ohne Spezialdebatte sowie ohne Anträge, so dass die Entwürfe nur insgesamt angenommen oder insgesamt abgelehnt werden konnten.72 Klein engagierte sich für seine Entwürfe, indem er persönlich für das Beratungsgesetz am 14. November 1894 in der Generaldebatte des Abgeordnetenhauses sprach73 sowie am 11. Juli 1895 den gemeinsamen Bericht der Permanenzgremien74 verfocht.75 «Durch die hochgehenden Wogen der Kritik wie durch die seichten Gewässer des Parlaments lenkte Klein mit größtem Geschicke seine Entwürfe hindurch zu vollem Erfolge.»76 Das gewöhnliche parlamentarische Prozedere wäre für ein gesetzgeberisches Reformwerk vom Ausmasse des Klein’schen allzu abträglich gewesen, weshalb Klein froh darüber war, diese Gefahr gebannt zu wissen und sich nach der inhaltlich-gesetzgeberischen Arbeit auch parlamentarisch wirksam engagieren zu können.77 Mittels des Beratungsgesetzes gelang es, ohne unnötige und allein kontraproduktive Angriffe die Entwürfe – wenn auch nicht gänzlich ohne Heftigkeiten – zu beraten, nachdem der gemeinsame Bericht der Permanenzkommission und des Permanenzausschusses Mitte des Jahres 1895 vorlagen. «[O]bwohl [das] Schicksal [der Entwürfe] des öfteren auf des Messers Schneide 
stand»78,gelangten die Entwürfe schliesslich in bei- den Kammern zur Annahme: Das Herrenhaus beschloss die Annahme der Entwürfe am 14. Juni 1895, das Abgeordnetenhaus ebenso, nach zweiter und dritter Lesung (letztere am 18. Juli 1895).79 Schliesslich 
sank- tionierte Kaiser Franz Joseph I. die Entwürfe am 1. August 1895.80 
Ihr Inkrafttreten erfolgte am 
1. Januar 1898.89 
I. Historischer Hintergrund 72Zum vorangehenden Absatz Leonhard, S.134f.m. w. H.; Dahlmanns, S.2733 m. w. H.; Stampfer, S.70 Fn. 2 m. w. H.; ebenso schon Klein, Zivilprozeß, S.48f. m. w. H. Zum Entwurf des Beratungsgesetzes siehe Vierhaus, Abgeordnetenhause, S.564. 73Zur Rede siehe Literaturverzeichnis unter Klein, Beratungsgesetz. 74Zur Rede siehe Literaturverzeichnis unter Klein, Bericht. 75Schoibl, Entwicklung, S.52 m. N. 76Sperl, S.422. 77Klein, Zivilprozeß, S.49. 78Dahlmanns, S.2733. 79Dahlmanns, S.2733f.m. w. H. 80Leonhard, S.135 m. w. H.; Schoibl, Entwicklung, S.52; Dahlmanns, S.2734. Die ihm vom jeweiligen Justizminister erstatteten Vorträge spezifisch zur Zivilprozess-
	        

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