Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

Wien als Privatdozent für Zivilprozessrecht habilitiert45 (1891 folgte auch die Venia Legendi für römisches Recht)46. Während dieser Jahre der Praxis kam Klein – was durchaus als prägende Erfahrung auf ihn gewirkt haben dürfte – in Berührung mit dem stark formalisierten, umständli- chen und langwierigen Verfahren der Allgemeinen Gerichtsordnung.47 Im Jahre 1886 wurde Klein zum Kanzleidirektor der Universität Wien; der Kanzleidirektor war der leitende universitäre Posten in Rechts- und Verwaltungsfragen und erfüllte beratende Aufgaben gegenüber dem Rektorat. Klein gab diesen Posten infolge der Berufung ins Justizminis- terium 1891 auf und wurde zum Beamten.48 Mit seiner Berufung ins Justizministerium erhielt Klein den 
amtli- chen Auftrag, ein neues Zivilverfahrensrecht auszuarbeiten.49Innert nur zwei Jahren stellte Klein im Wesentlichen alleine, «ohne Mitwirkung anderer Beamter des Justizministeriums»50 und «sich selbst überlassen»51 die Entwürfe im Sinne des in «Pro futuro» Angeregten52 zusammen. Dabei griff er vieles aus den vorangegangenen Reformversuchen im Positiven oder Negativen auf; er gewährte der zivilprozessualen Sozial- Rechtspolitik53 im erwähnten Sinne breiten Raum; und er arbeitete ins- gesamt stark rechtshistorisch und rechtsvergleichend.54 Der weitere Berufsweg Franz Kleins war gekennzeichnet durch einen ausserordentlich raschen Aufstieg in der Beamtenhierarchie. So wurde er, im Justizministerium verbleibend, 1893 Sektionsrat, 1894 Ministerialrat, 1896 Sektionschef und 1897 Wirklicher Geheimer Rat und erhielt nebenher zahlreiche Auszeichnungen, was sich alles im Gleichschritt mit der Zivilverfahrens- bzw. Justizreform, von der Ein- 85 
I. Historischer Hintergrund 45Lewisch, Klein, S.366. 46Lewisch, Klein, S.366; Hofmeister/Neumair, S.360. 47Mayr, Praxiszeit, S.281 m. w. H. 48Zum vorangehenden Absatz Leonhard, S.136 m. w. H.; vgl. Mayr, Rechtsschutzal- ternativen, S.234. 49Sperl, S.408; Mayr, Rechtsschutzalternativen, S.234. 50Leonhard, S.132; vgl. Mayr, Vorwort, S.3. 51So Klein, Zivilprozeß, S.47. 52Sperl, S.435; Leonhard, S.132. 53Siehe unten unter §  3/II./1. und 2. 54Zum vorangehenden Absatz Sperl, S.408; Dahlmanns, S.2731f.; Stampfer, S.70 Fn.2 m. w. N.; Hofmeister/Neumair, S.360. – Besonders interessant, weil aus der Feder Kleins selbst stammend, ist die Geschichte seiner Berufung, wie sie sich in Klein, Zivilprozeß, S.47–49, findet.
	        

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