Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

2.Zusätzliche prozessökonomische Mechanismen222 a) Kein Anwaltszwang222 b) Keine (vorbereitenden) anwaltlichen Schriftsätze, stattdessen Protokollierung224 c) Kein vorbereitendes Verfahren225 d) Ladung zum Vergleichsversuch225 e) Erste und möglichst einzige Tagsatzung zur Verhandlung226 f) Klageeinreichung und Verhandlung gleichentags227 g) Effizientere Protokollierung227 h) Strengere Säumnisfolgen228 3.Ergebnis229 III.Elemente prozessökonomischer Mechanismen229 1.Auswahl repräsentativer prozessökonomischer Mechanismen und numerus clausus deren Elemente231 2.Auflistung der Elemente233 a) Anhaltung zur Prozessökonomie234 b) Gerichtlicher Handlungsspielraum234 aa) Auf Antrag oder von Amtes wegen235 bb) Gerichtliches Ermessen235 cc) Beschlüsse und Entzug der Anfechtungsmöglichkeit236 c) Spezifische Sanktionen236 aa) Tatbestand: Faktische Verzögerung oder Verschleppungsabsicht237 bb) Rechtsfolge: Haftung und/oder Strafe237 d) Fristen238 e) Weitere Elemente238 3.Ergebnis240 IV.Faktische und gerichtsorganisatorische Massnahmen zwecks  Prozessökonomie241 1.Vorlagen für Schriftsätze243 a) Formulare und Formularienbuch243 b) Nachträge und nicht offizielle Mustersammlung246 2.Ausbildungen im neuen Zivilverfahren247 75 
Zweiter Teil: Inhaltsverzeichnis
	        

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