Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

zu deren Darstellung mathematischer Methoden. In (a) 
rechtssoziologi- scher Manier betreiben sie teils Rechtstatsachenforschung16und erfassen Formen der Prozessökonomie in Erhebungen; teils widmen sie sich der speziellen prozessökonomischen Soziologie17des Verfahrensrechts. Einige Arbeiten sind ausdrücklich (b) 
ökonomisch ausgerichtet. Aus der (i) ökonomischen Analyse des Rechts18hat sich eine spezifisch 
ökonomi- sche Analyse des Verfahrensrechts19entwickelt. Das (ii) 
New Public Mana gement20fokussiert in einem ökonomischen Sinn spezifisch die staatliche, behördliche Seite und deren Einfluss auf die Prozessökonomie. c)Metatheoretisch und interdisziplinär Eine Gruppe von Untersuchungen verfolgt (3) metatheoretische Erkenntnisse und pflegt ein interdisziplinäres Vorgehen. 
Metatheore- tisch21 bedeutet hinsichtlich des Zieles einer prozessökonomischen Arbeit, dass losgelöst von begrenzenden einzelnen Ansätzen (Theorien) die Prozessökonomie untersucht wird. So sollen allgemeingültige Erkenntnisse über die Prozessökonomie als Grundsatz und Prinzip gewonnen werden, die über die Grenzen einzelner Ansätze hinweg gel- ten. 
Interdisziplinär22 bezüglich der Methode besagt, dass verschiedene der oben genannten Zugangsweisen in einer Untersuchung miteinander 62§ 
2 Stand der Forschung 16Siehe zum Beispiel Mes, passim; Baumgärtel, passim; Baumgärtel/Mes (Hrsg.), pas- sim; Rottleuthner/Rottleuthner-Lutter, passim. 17Siehe zum Beispiel Kininger, S.102–125 und S.131–133. Siehe auch die kritische Würdigung der soziologischen Ansätze von Max Weber und Niklas Luhmann bei Pflughaupt, S.17–32. 18Siehe statt vieler Eidenmüller, passim. Bürki, S.83f.m. w. H., spricht sich gegen die ökonomische Analyse des Rechts als Zugangsweise zur Prozessökonomie aus. 19Siehe zum Beispiel (äusserst informativ und vielfältig) die Beiträge bei Schmidt- chen/Weth (Hrsg.), passim; siehe auch Adams, passim, besonders S.43–56 zu Pro- zesskosten oder S.56–74 zur Prozessdauer. Siehe auch die kritische Würdigung bei Pflughaupt, S.24–29. 20Siehe zum Beispiel den Sammelband von Kettiger (Hrsg.), passim, vor allem den Beitrag von Kettiger, besonders S.176–179, S.189f.und die Thesen auf S.191–193. Anderer Ansicht ist Bürki, S.84f.m. w. H., der die Prozessökonomie vom New Public Management abgrenzt, aber auch gewisse Parallelen zugesteht. 21Siehe zum Beispiel Leisner, S.5–16; Hagen, S.58–72 und S.134–136; Schumann, passim; Vogel, S.8–16; Pflughaupt, passim; Bürki, S.65–142. 22Siehe zum Beispiel (rechtshistorisch, de lege lata und statistisch) Vollkommer, pas- sim; (de lege lata, statistisch, de lege ferenda) Roth, passim; (dogmatisch, rechtshis- torisch, rechtskomparatistisch spezifisch zur prozessökonomischen Präklusion) von Stosch, passim.
	        

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