Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

§ 15 Schlussbemerkung Bei all den Bemühungen um Prozessökonomie, so notwendig und sinn- voll sie auch sind, sollte letztlich nie vergessen werden, dass die Prozess- ökonomie nicht ins Unendliche weitergetrieben werden kann. Prozess- ökonomie allein um ihrer selbst willen kann und darf nicht das Ziel sein. Jeglicher Prozessökonomie sind menschliche Grenzen gesetzt und es würde von Unverständnis und Überheblichkeit zeugen, diesbezüglich auf frühere Zeiten verächtlich zurückzublicken, denn die menschlichen Akteure sind nach wie vor die gleichen. Ebenso ist derjenige Akteur des Zivilprozesses, von dem die Prozessökonomie im Guten wie im Schlech- ten ihren Ausgang nimmt, der gleiche geblieben: der Richter. Auch sind die Anforderungen der Prozessökonomie an ihn heute noch prinzipiell die gleichen wie in vergangenen Zeiten und so können wir heute mit Gewinn aus früheren prozessökonomischen Lösungen und Erfahrungen lernen, wenn wir uns mit ihnen auseinandersetzen. Daran erinnert uns auch Plinius der Jüngere (62–114 n. Chr.), der in seiner erfolgreichen Laufbahn als römischer Advokat, Richter und hoher Beamter tätig war, in einem seiner Briefe. Er fragte:539 Plinius, Epistulae VI,2,6–9, edd. M. Schuster/R. Hanslik An nos sapientiores maioribus nos- tris, nos legibus ipsis iustiores, quae tot horas, tot dies, tot comperendi- nationes largiuntur? Hebetes illi et supra modum tardi, nos apertius di- cimus, celerius intellegimus, religio- sius iudicamus, qui paucioribus clepsydris praecipitamus causas, quam diebus explicari solebant? [...]Oder 
sind 
wirweiser als unsere Vor- fahren, gerechter als selbst die Ge- setze, die so viele Stunden, so viele Tage, so viele Aufschübe bewilligen? Waren 
jeneschwerfällig und außer- gewöhnlich langsam? Und 
sprechen wirdeutlicher, begreifen wir schnel- ler, urteilen wir gewissenhafter, die wir die Prozesse in weniger Stunden
	        

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