Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

I.Kleins Gesamtkonzept der Prozessökonomie (1) 
Gustav Walker rezipierte in seinem Entwurf einer liechtensteinischen Zivilprozessordnung die prozessökonomischen Mechanismen der öster- reichischen Rezeptionsvorlage unter Anpassung an die liechtensteini- schen Verhältnisse. Darüber hinaus griff Walker imrechtspolitischen Hintergrund nahezu wortgleich die Überlegungen und Ausführungen Kleins zum Zivilprozess und dessen Prozessökonomie auf. Demnach stützte sich Walker nicht nur beim unverändert Rezipierten, sondern auch dort, wo bei der Rezeption der Prozessökonomie autonome Nach- bildungen und Anpassungen im liechtensteinischen Zivilprozess erfor- derlich waren, auf die 
prozessökonomischen Leitgedanken Kleins.2 Klein selbst hatte mit Blick auf die (prozessökonomische) Rezeption zu solch einem Vorgehen geraten.3 (2) Auf den flexiblen, weil bloss leitenden, aber dennoch rich- tungsweisenden 
Leitgedanken der Prozessökonomie bei Franz Klein beruhten letztlich alle prozessökonomischen Mechanismen, die Klein in der österreichischen Zivilprozessordnung von 1895 eingearbeitet hatte. Zu den prozessökonomischen Leitgedanken Kleins gehörte es, zunächst die an sich prozessökonomisch neutralen, bipolaren 
Verfahrensgrund- sätze wie Heimlichkeit versus Öffentlichkeit, Verhandlungs- versus Untersuchungsgrundsatz, Mittelbarkeit versus Unmittelbarkeit, Schrift- lichkeit versus Mündlichkeit sowie die freie Beweiswürdigung gegenei- nander so auszutarieren (und sodann prozessökonomisch auszuklam- mern), dass sie später die prozessökonomischen Mechanismen nicht behinderten.4 Sodann mussten für Klein die 
prozessökonomischen Maxi- men der Verfahrenskonzentration und der gerichtlichen Prozessleitung durchgängig in der Zivilprozessordnung zur Geltung kommen.5 Bei 
der Umsetzung der Prozessökonomie in der Zivilprozessordnung legte Klein als Leitgedanken zugrunde, dass ein prozessökonomisch förderliches materielles Recht vorausgesetzt war; dass es unnötige Verfahren jeglicher Art zu vermeiden galt; dass trotz Prozessökonomie die materielle Wahr- 531 
I. Gesamtkonzept 2Siehe oben unter §  9/III. 3Siehe oben unter §  5/II. 4Siehe oben unter §  9/III./1. 5Siehe oben unter §  9/III./2.
	        

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