stellte dies einen Zwischenschritt hin zu einer umfassenden Reform des liechtensteinischen Zivilprozesses dar und nahm deren prozessökono- mische Anliegen unmissverständlich vorweg.40 (3) Im Jahre
1907 setzte sich alsdann eine
(erste) Siebnerkommis- sion, das heisst eine ausserordentliche Kommission des liechtensteini- schen Landtages, mit den Grundfragen einer liechtensteinischen Justiz- reform auseinander.41 Die Siebnerkommission stützte sich in ihren Erwägungen weitgehend auf ein Gutachten Josef Peers.42 Es zeigte sich damals im Gutachten und dem später darauf fussenden Bericht der Sieb- nerkommission, dass im rechtspolitischen Hintergrund teilweise ein Widerstreit zwischen der Prozessökonomie und einer staatlich selbstän- digen Justiz bzw. der Justizhoheit des Landesfürsten herrschte, wobei letztere schwerer wog als die Prozessökonomie.43 Zwecks Prozessöko- nomie wurde ein neuerdings öffentliches, mündliches Verfahren mit freier Beweiswürdigung nach dem Vorbild des österreichischen Zivilver- fahrens angeregt, wofür auch die mannigfaltigen anderweitigen Ver- flechtungen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und Österreich sprachen.44 Die gerichtsorganisatorische Erweiterung um einen zweiten Landrichter und die Einrichtung einer inländischen Zweitinstanz wur- den unter prozessökonomischen Gesichtspunkten erwogen.45 Nicht zuletzt wurde die vorteilhafte volkswirtschaftliche Wirkung eines pro- zessökonomischen Zivilprozesses für den liechtensteinischen Staat und seine Bevölkerung hervorgehoben.46 Der liechtensteinische Landtag beschloss infolgedessen eine
Resolution zu einer liechtensteinischen Jus- tizreform, um all die prozessökonomischen Überlegungen formell fest- zuhalten.47 Die Vorschläge wurden dem Landesfürsten unterbreitet und von ihm 1908 in einem Handbillett zustimmend und wohlwollend beschieden.48525
II. Ausgestaltung 40Siehe oben unter § 7/I./5. 41Siehe oben unter § 7/III./1./a). 42Siehe oben unter § 7/II., § 7/III./1./d) und § 7/III./3./a). 43Siehe oben unter § 7/III./2. 44Siehe oben unter § 7/III./3./a) und b). 45Siehe oben unter § 7/III./3./c). 46Siehe oben unter § 7/III./3./d). 47Siehe oben unter § 7/III./1./b) und c). 48Siehe oben unter § 7/III./1./e) und f).