Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

Diese treten für eine grundsätzliche, vorwiegend praktische Rückbesin- nung auf das Klein’sche prozessökonomische Konzept und dessen pro- zessökonomische Mechanismen ein, zeigen sich indes bei wirklichem Bedarf gegenüber Neuerungen und Änderungen aufgeschlossen. Obwohl solche Diskussionen im Fürstentum Liechtenstein wenn überhaupt, so nur ansatzweise geführt worden sind, stellt sich die Fol- gefrage für den liechtensteinischen Zivilprozess mutatis mutandis. Eine eigenständige Würdigung der Folgefrage für die liechtensteinische Zivil- prozessordnung (III.) muss dabei zunächst die unausgesprochenen Voraussetzungen und Grenzen des Klein’schen prozessökonomischen Konzepts vergegenwärtigen und eingestehen (1.); sodann gilt es insbe- sondere, der Prozessökonomie als Schlagwort kritisch entgegenzutreten (2.) und sie dort zu entlarven, wo sie nur zum Wohlklang vorgebracht wird. Das aktuelle Beispiel der Vereinheitlichung der Rechtsmittelfristen (3.), welche im liechtensteinischen Landtag debattiert wurde, kann schliesslich konkret aufzeigen, inwiefern eine Rückbesinnung auf das prozessökonomische Konzept Kleins mitunter dazu beitragen kann, zeitgenössische prozessökonomische Probleme zu 
lösen. I.Diskussionen um die Folgefrage Franz Klein bemerkte im Jahre 1914 – ein später berühmt gewordenes Diktum –, «es schiene ihm, als legten sich Nebel um das Gebäude der Zivilprozeßordnung, als zeigten sich Risse und Sprünge darin.»3 Ähnlich fiel Kleins Kritik der österreichischen Gerichtsentlastungsnovelle von 1914 aus: «Es ist ein krauses Gemenge von Einflickungen, Textemenda- tionen, Abschnitzel und Spänen, das zum größten Teile nur mit dem Gesetzbuch in der Hand zu verstehen ist.»4 Mit den genannten beiden Aussagen gab Klein zu verstehen, dass einerseits die Verwirklichung der Zivilprozessordnung in derPraxis, auf die er stets soviel Wert gelegt hatte, nicht mehr wie noch in den Jahren kurz nach dem Inkrafttreten der Zivilprozessordnung im beabsichtigten und nicht zuletzt prozess- 496§ 
12 Folgefrage: Rückkehr? 3Zitiert nach Sperl, S.439. 4Klein, Zivilprozeß, S.24. Siehe Klang, S.87f.
	        

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