Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

zessökonomie sowie zur liechtensteinischen Zivilprozessordnung run- den als Ausgangslage den ersten Teil ab. Der 
zweite Teil («Franz Kleins Prozessökonomie in der österrei- chischen Zivilprozessordnung von 1895 als Rezeptionsvorlage») behan- delt die Rezeptionsvorlage der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912, nämlich die österreichische Zivilprozessordnung von 1895. Der zweite Teil beschäftigt sich daher mit Franz Kleins Auffassung des Zivilprozesses, namentlich in prozessökonomischer Hinsicht, die er als Schöpfer der österreichischen Zivilprozessordnung von 1895 in sie hat einfliessen lassen. Die konkreten, dogmatischen Vorschriften bzw. Mechanismen der Prozessökonomie in dieser Zivilprozessordnung wer- den dargestellt und die damaligen zusätzlichen prozessökonomischen Massnahmen erläutert. Auch Franz Kleins Ansicht zur zivilprozessualen bzw. prozessökonomischen Rezeption, wie sie im Fürstentum Liechten- stein geschehen sollte, wird betrachtet. Der 
dritte Teil («Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivil- prozessordnung von 1912») wendet sich der liechtensteinischen Zivil- prozessordnung von 1912 zu. Zunächst werden die zivilprozessualpro- zessökonomischen Entwicklungen zwischen 1812 bis 1905 beleuchtet und alsdann liegt der Fokus auf der Prozessökonomie bei der grossen liechtensteinischen Justizreform am Anfang des 20. Jahrhunderts, aus welcher unter anderem die liechtensteinische Zivilprozessordnung von 1912 hervorging. Deren Ausarbeitung und ganz besonders deren Urfas- sung werden auf die Prozessökonomie hin eingehend untersucht und jeweils in einen historischen Kontext gestellt. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Analyse, wie und inwiefern die liechtensteinische Zivilprozess- ordnung die Prozessökonomie aus der österreichischen Vorlage aufgriff und rezipierte. Der 
vierte Teil («Prozessökonomische Weiterentwicklungen») wid- met sich den Entwicklungen der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von ihrem Erlass 1912 bis zum Jahre 1924, welche der zivilprozessualen Prozessökonomie ihre bis heute vorhandene Erscheinung verliehen. Auch die Folgefrage wird erörtert, ob und bejahendenfalls wie heutigentags eine Rückkehr zur ursprünglichen Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912 lohnend und erfolgversprechend wäre. Der abschliessende 
fünfte Teil («Ergebnisse») hält einerseits zusammengefasst diejenigen Erkenntnisse fest, die in der vorliegenden Arbeit Schritt für Schritt gewonnen wurden. Andererseits stellt er die 48§ 
1 Prozessökonomie heute
	        

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