Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

entgegen zu treten und das Prozessieren so zu ordnen, daß dieser Verlust vermieden oder auf ein Minimum herabgedrückt werden könne.»291 Allerdings, obgleich latent als Konzept vorhanden, erhob Klein die Pro- zessökonomie formell nicht in den Rang eines eigenständigen Prinzips des Zivilprozesses. Demgegenüber widmete er beispielsweise der Kon- zentration (als prozessökonomischer Maxime) oder der Vereinfachung später im «Zivilprozeß Oesterreichs» eigene Kapitel.292 Die Prozessöko- nomie, abgesehen von den besonderen prozessökonomischen Zielen des neuen Zivilprozesses, blieb als Konzept zwar unbenannt und verstreut, aber dennoch vorhanden und insgesamt stimmig. In der Sache kann man folglich durchaus konstatieren: «Daher verfocht Klein den Grundsatz der 
Prozeßökonomie, den er durch die ganzen Gesetze hindurch [...]zur Geltung 
brachte.»293 IV.Ergebnis Die Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912 äusserte sich in zweifacher Weise. Einerseits trat sie in der Ver- fahrensordnung konkret in der Gestalt von einzelnen prozessökonomi- schen Mechanismen zutage; andererseits lag sie als ein umfassendes pro- zessökonomisches Konzept der gesamten Verfahrensordnung zugrunde. Die 
prozessökonomische Gestalt der liechtensteinischen Zivilpro- zessordnung von 1912 setzte sich aus 
sechsundzwanzig prozessökonomi- schen Mechanismen zusammen, welche aus einem dreifachen Schritt in dieser Zusammenstellung zustandegekommen waren. Das bereits pro- zessökonomisierte bezirksgerichtliche Verfahren der österreichischen Zivilprozessordnung von 1895 und dessen prozessökonomische Mecha- nismen wurden weitgehend direkt rezipiert. Damit wurden ebenfalls die zahlreichen prozessökonomischen Mechanismen des österreichischen 466§ 
9 Fassung 1912 291Klein, Zivilprozeß, S.194, Hervorhebungen E. S. 292Siehe Klein, Zivilprozeß, S.244–279 [«IX. Konzentration»] und S.280–305 [«X. Ver - einfachung»]. 293Sperl, S.436, Hervorhebung im Original; vgl. Esser, S.48.
	        

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