Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

den Walker’schenEntwürfen bestand, teilweise (wenngleich nicht im Wesentlichen entstellende) Änderungen vornahm und Kritik übte, so beliessen sie alle indes das dahinter stehende, zugrundeliegende prozess- ökonomische Konzept und dessen Ziele und Leitgedanken ausser Frage und ohne Veränderung. Im Ergebnis war demzufolge das prozessöko- nomische 
Konzept Kleins mit Walkers Absicht und unter konkludenter Gutheissung aller folgenden Beratungen zugrundegelegt worden und somit 
in die liechtensteinische Zivilprozessordnung von 1912 eingegan- gen, und zwar so vollumfänglich und unvermindert gültig, wie ein Kon- zept eben nur in eine Verfahrensordnung eingehen kann. Die Antworten auf die Fragen nach dem prozessökonomischen Konzept Franz Kleins haben daher auch für die liechtensteinische Zivilprozessordnung von 1912 eine grundlegende Bedeutung: Wie bedeutsam waren 
prozessökonomische Überlegungen für Franz Klein in seinem zivilprozessualen Schaffen? – Wie sich herausge- stellt hat,283 zogen sich mannigfaltige prozessökonomische Überlegun- gen als roter Faden durch Kleins zivilprozessuales Schrifttum, und zwar beginnend mit seiner Habilitation zur schuldhaften Parteihandlung über «Pro futuro» und ganz besonders in den erläuternden Bemerkungen zu seinem Entwurf der Zivilprozessordnung. Die drei prozessökonomi- schen Faktoren Zeit, Kosten und Aufwand erwog und berücksichtigte Klein an vielen Stellen und zog sie häufig als stützende Argumente284 bei. Unter welchen 
Bezeichnungen trat in den Werken Kleins die Pro- zessökonomie in Erscheinung? – Franz Klein verwendete mitunter den Terminus «Prozeßökonomie»285,«Proceßökonomie»286 oder «ökono- misch»287 und «proceßökonomisch»288. Bald sprach Klein sinngemäss von Teilaspekten der Prozessökonomie oder in deren Kontext von Zweckmässigkeit, Beschleunigung, Praktikabilität, Kosteneinsparung, Konzentration, Vereinfachung oder dergleichen. Allein schon die Häu- figkeit solcher Begriffe widerspiegelt deren Bedeutung: Namentlich in 464§ 
9 Fassung 1912 283Siehe oben unter §  4/I./18./c). 284Siehe beispielsweise Klein, Zivilprozeß, S.97. 285Klein, Référé, S.144; Klein, Zivilprozeß, S.215. 286Klein, Praxis, S.95 und S.148; Klein, Bemerkungen CPO, S.292. 287Siehe beispielsweise Klein, Zivilprozeß, S.104. 288Klein, Praxis, S.133.
	        

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