Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

Wandel, «eine neue Atmosphäre»223 der forensischen Praxis und bei den berufsmässig darin arbeitenden Personen hergestellt würde.224 Denn ihnen würde auf Gedeih und Verderb «das Gesetz in die Hand gege- ben»225 werden.226 Dabei der Praxis so weit wie möglich entgegenzu- kommen und nicht den Fehler zu begehen, unrealistischerweise sozusa- gen ihre kompromisslose Unterwerfung unter die neue Zivilprozessord- nung zu verlangen,227 war Klein ein Anliegen. Aus der Not eine Tugend machend, stellte Klein die Prozessöko- nomie des neuen Zivilprozesses auch ausdrücklich der Praxis anheim,228 indem er namentlich die gerichtliche Prozessleitung im Sinne einer pro- zessökonomischen Maxime stärkte, das Gericht auf die Prozessökono- mie und deren Verwirklichung verpflichtete und ihm angemessene Handlungsspielräume im Einzelfall bereitstellte. Klein war sich bewusst, dass somit ein erfahrener, sachkundiger und tüchtiger Richter mit deren Hilfe das höchstmögliche Mass an Prozessökonomie würde verwirkli- chen können; vice versa würde es einem gleichgültigen oder nachlässigen Richter nicht gelingen.229 In diesem Sinne richtete Klein auch offiziell einen Appell an die Richterschaft.230 Angesichts vorgegebener, nicht zuletzt prozessökonomischer Ziele des Zivilprozesses sollten die Gerichte in der forensischen Praxis im Rahmen eines flexiblen, anpas- sungsfähigen Zivilprozesses für deren Verwirklichung sorgen können, dies wollen und es auch tatsächlich tun.231 b)Missbrauch bewirkt Rechtsentwicklung Ein prozessökonomischer Leitgedanke Kleins war, dass der 
«Mißbrauch als Motor der Rechtsentwicklung»232 wirkte. Namentlich auf dem Gebiet des (Zivil-)Prozessrechts bildete Missbrauch seit jeher, so Klein, «eines 453 
III. Prozessökonomische Leitgedanken 223Klein, Beratungsgesetz, S.48. 224Klein, Beratungsgesetz, S.48; Klein, Bericht, S.76. 225Klein, Zivilprozeß, S.242. 226Siehe auch Schoibl, Prozeß, S.304; Mayr, Praxiszeit, S.282, mit Bezug auf Kleins forensische Erfahrungen. 227Vgl. Klein, Zivilprozeß, S.372. 228Vgl. Klein, Praxis, S.226. 229Ballon, Entlastung, S.33; Oberhammer/Domej, Delay, S.269 m. w. H. 230Siehe oben unter §  4/IV./6. 231Vgl. Klein, Bericht, S.81. 232Klein, Prozeßrecht, S.7, Hervorhebung E. S.
	        

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