Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

bringen, die Handhabung der neuen Regeln kann jedoch auch zur Folge haben, daß alle Hoffnungen unerfüllt bleiben.»217 Demnach entband zwar die massgebliche Bedeutung der Praxis den Gesetzgeber nicht davon, eine Zivilprozessordnung zu schaffen, die auf einen prozessökonomischen Zivilprozess in praxi hinzielte und hierfür die Grundlage bot. Es bedurfte durchaus einer derartigen «Erziehung durch das Gesetz»218: «Das bezieht sich auf die Prozeßleitung und Raschheit des Verfah- rens ebenso wie auf Unmittelbarkeit, Mündlichkeit, Vereinfachung und Konzentration. Ohne feste Stützen im Gesetze, an denen der im Getriebe des Alltags leicht ermattende Wille sich anlehnen kann, ohne solche Stützen wird jeder Prozeß früher oder später in sich zusammenbrechen.»219 Allerdings täuschte sich der Gesetzgeber, falls er bei einer Reform die Besserung aller Zustände und Beseitigung aller Missstände allein «von der Aenderung des Processgesetzes erwartet [...], wenn sich ihr 
nicht eine gründliche Regeneration auch des subjectiven Momentes in der Rechtspflege bei 
Parteien, Parteivertretern und 
Gericht anschliesst.»220 Um Richter und Anwälte auf den neuen Zivilprozess vorzubereiten, dessen Verständnis und Akzeptanz zu fördern und nicht zuletzt die neuen Ziele der Prozessökonomie der Praxis nahezubringen, hatte Klein bei der Reform deshalb flankierende 
faktische Massnahmen in die Wege geleitet.221 Die blosse Prozessreform wurde daher zur Justizreform.222 Eine grundlegende Reform würde nämlich nur glücken, davon war Klein überzeugt, wenn mittels solcher Massnahmen zusätzlich zur neuen Verfahrensordnung und ihren fortschrittlichen Zielen ein geistiger 452§ 
9 Fassung 1912 217Klein, Pro futuro, JBl 19 (1890), S.508. Vgl. Sprung, Zielsetzungen, S.340. 218Klein, Zivilprozeß, S.336. Vgl. Schima, S.257; Ballon, Entlastung, S.33; siehe Sprung, Zielsetzungen, S.344. 219Klein, Zivilprozeß, S.337. Vgl. Schima, S.252. 220So Klein bereits 1885 im Vorwort seiner Habilitation: Klein, Parteihandlung, [unnu- merierte] S.VI [«Vorwort»], Hervorhebungen E. S. 221Siehe oben unter §  4/IV. 222Vgl. Pitreich, S.237; Esser, S.45; Leonhard, S.139f.
	        

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