Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

Wille des einzelnen Processes, seine Seele»209) und die Praxis legte, weil sie über den praktischen Erfolg der prozessökonomischen Leitgedan - ken und des prozessökonomischen Konzepts insgesamt entscheiden würden.210 4.Verwirklichung der Prozessökonomie in der Praxis Anstatt die dogmatische Umsetzung eines prozessökonomischen Ver- fahrens mittels entsprechender Mechanismen in der Zivilprozessord- nung genügen zu lassen, ging Klein, um es auch 
in der forensischen Pra- xis zu verwirklichen, zwei nötige Schritte weiter: Zum einen richtete Klein sein Augenmerk darauf, wo das Verfahren zu 
Zugeständnissen an die Gegebenheiten, Usanzen und menschlichen Akteure der Praxis bereit sein musste und wo vice versa sinnvollerweise verlangt werden konnte, dass sie sich zivilprozessualen Neuerungen fügten. Auf solche Abwägungen legte Klein besonderen Wert, weil, wie er sagte: «[...]gar leicht geräth die Speculation in’s Fabulieren, wenn die Ideen nicht unauf- hörlich an der Wirklichkeit gemessen und corrigirt werden!»211 So glich Klein die prozessökonomischen Mechanismen zuweilen der Praxis an. Zum anderen bediente Klein sich nebst den Mechanismen auch einiger unterstützender 
Massnahmen, die gemäss obiger212 Terminologie die Verwirklichung der Prozessökonomie fördern und erleichtern sollten, indem sie hierfür günstige faktische, organisatorische, personelle und dergleichen mehr Voraussetzungen schufen. So gelang es Klein mitunter, die Praxis an neue prozessökonomische Mechanismen anzupassen. Bei beiden dieser Schritte folgte Klein einigen 
Leitgedanken im Hinblick auf die praktische Verwirklichung der Prozessökonomie. So berücksichtigte er bei den prozessökonomischen Mechanismen jeweils deren Praktikabilität, er würdigte Erfahrungen und Einstellungen der Praxis solchen Mechanismen gegenüber und er schätzte die Folgen eines Mechanismus in der Rechtswirklichkeit ab [a)]. Missbrauch infolge man- 450§ 
9 Fassung 1912 209Klein, Praxis, S.68. 210Siehe Ballon, Entlastung, S.33 und S.38. 211Klein, Mündlichkeitstypen, S.32. 212Siehe oben unter §  1/II./2./b)/dd).
	        

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