Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

erblicken. Nur falls sich herausstellen sollte, dass viele Zivilprozesse typischerweise aufgrund der Raschheit und zwangsläufig zulasten der Gründlichkeit zu unrichtigen Urteilen führten, hätte das in praxi den Leitgedanken Kleins einer Kombination von Raschheit und Gründlich- keit umgestossen – wozu es aber nicht kam. Vielmehr trat das bestäti- gende Gegenteil ein.161 d)Zweckmässigkeit «Zweckmässigkeit ist der Leitstern der österreichischen Prozessge- setze.»162So urteilte Gustav Walker – einige Jahre später sollte er deren Rezeptionsentwürfe für das liechtensteinische Zivilverfahrensrecht aus- arbeiten – über die Prozessgesetze Franz Kleins. Überaus deutlich zeigte sich der prozessökonomische Leitgedanke der 
Zweckmässigkeit des neuen Zivilprozesses und der Wert, den Klein darauf legte, in seinem Werk zur Praxis des Zivilprozesses: Nahezu auf jeder Seite tauchen Wör- ter wie «Zweck», «Ziel», «bezweckt», «zweckdienlich», «zwecklos», «zweckmässig», «zweckwidrig» und dergleichen auf. Wie dies bereits nahelegt, war das «teleologische Moment»163im Sinne der Zweckmässig- keit und Zweckdienlichkeit für Klein und die Zivilprozessordnung von grosser Bedeutung.164Das bedingte zweierlei. Erstens: «Der Alles beherrschende Zweckgedanke darf eben nie und nirgends vernachlässigt werden,»165und zwar stets mit Blick auf den gesamten Zivilprozess und alle seine Phasen166. Und zweitens: «Alles was nicht durch den Zweck des Processes selbst gefordert wird, soll vermieden [werden.]»167 442§ 
9 Fassung 1912 161Zum vorangehenden Absatz Klein, Zivilprozeß, S.447, vgl. S.437f.; Klein, Zeit- und Geistesströmungen, S.22. Leonhard, S.154f. 162Walker, Vergleich, S.267 (Leonhard, S.134, schreibt den Ausspruch hingegen Adolf Wach im Jahre 1895 zu). Siehe vor allem Vortrag Schönborn 1893, S.226; siehe auch Sperl, S.436. 163Klein, Zivilprozeß, S.2. 164Klein, Gesetzentwürfe, S.25 m. N.; Klein, Mündlichkeitstypen, S.10f.Vgl. Sprung, Grundlagen, S.382 m. w. N. In der Festschrift zu Kleins sechzigstem Geburtstag 1914 fand sich bereits ein Beitrag mit dem Titel «Zweck und Mittel»; siehe Schrei- ber, besonders S.574–576. 165Klein, Praxis, S.112; vgl. Klein, Zivilprozeß, S.262 Fn. 19 [am Ende]. Vgl. Schreiber, S.575. 166Klein, Bemerkungen CPO, S.273. 167Klein, Bemerkungen CPO, S.260; Klein, Zivilprozeß, S.281. Vgl. Sperl, S.436; Dahlmanns, S.2735.
	        

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