Wie Hämmerle in seinem Gutachten festgestellt hatte, waren mit Stichtag 24. Mai 1912 am Landgericht in Vaduz (wie er es beurteilte: lediglich) sieben Zivilprozesse hängig,11 die vom alten Zivilverfahren nach der liechtensteinischen Allgemeinen Gerichtsordnung in das neue der liechtensteinischen Zivilprozessordnung überführt werden mussten. Im liechtensteinischen Staatshaushalt stiegen die Verwaltungs- und Jus- tizkosten, worunter unter anderem die vom Landgericht und die vom fürstlichen Appellationsgericht verursachten Kosten fielen, zwischen 1908 und 1918 im Durchschnitt stetig an; eine signifikant hohe Zunahme, beispielsweise nach Inkrafttreten Justizreform 1913, stellte sich nicht
ein.12 II. Dreistufige Gestalt der Prozessökonomie In der oben13 eingeführten Terminologie, welche Kleins Allegorie des Zivilprozesses als Maschinerie aufgreift, bestimmt sich die prozessöko- nomische Gestalt einer Zivilprozessordnung anhand ihrer prozessöko- nomischen Mechanismen. Als prozessökonomischer Mechanismus gilt dabei eine Vorschrift oder ein Bündel an zusammenwirkenden Vor- schriften in der Zivilprozessordnung, wo die prozessökonomischen Ziele der Effizienz, Raschheit und Billigkeit des Verfahrens angestrebt und in der Verfahrensordnung umgesetzt werden. Die
Gestalt der Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivil- prozessordnung von 1912 setzte sich schliesslich infolge Rezeption und Anpassungen folgendermassen zusammen: Indirekt wurden prozess- ökonomische Mechanismen aus dem Gerichtshofverfahren (1.) rezipiert, das Klein der österreichischen Zivilprozessordnung von 1895 als Stan- dardverfahren zugrundegelegt hatte. Direkt wurden prozessökonomi- sche Mechanismen aus dem bezirksgerichtlichen Verfahren (2.) der österreichischen Zivilprozessordnung von 1895 rezipiert, das Klein gegenüber dem Gerichtshofverfahren prozessökonomischer ausgestaltet hatte. Darüber hinaus wurden im Entwurf Gustav Walkers zur liechten- 413
II. Gestalt der Prozessökonomie 11LI LA RE 1912/114, Gutachten Hämmerle, 24. Mai 1912, S.17. 12Vgl. Ospelt, Anhang, S.237 [Anhang Nr. 76: b) Ausgaben, Spalte 7)]. 13Siehe oben unter § 1/II./2./b)/dd).