Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

meritorische Einwendungen zu ermöglichen, falls es prozessökonomisch förderlich war. Hierzu unterbreitete Hämmerle sogar eine konkrete Neuformulierung für § 249 FL-ZPO des Entwurfes. Der Vergleich mit den erläuternden Bemerkungen Walkers zeigt, dass Walker diesen pro- zessökonomischen Einwand antizipiert hatte. Ein bisschen weniger kompakt formuliert, hatte Walker mit dem (späteren) § 257 FL-ZPO im Grunde dem Gericht ebendas ermöglicht, was Hämmerle prozessöko- nomisch für nötig befand. Walker musste dabei jedoch die seines Erach- tens zweckmässige und ansonsten vielfach prozessökonomischere Tren- nung zwischen erster Tagsatzung und Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung, wie Franz Klein sie in der österreichischen Zivilpro- zessordnung von 1895 vorgenommen hatte, nicht 
aufgeben. V. 1912: Bericht zweite Siebnerkommission Im historischen Hintergrund (1.) der Ereignisse bei der Ausarbeitung der liechtensteinischen Zivilprozessordnung stellte der Bericht der zwei- ten Siebnerkommission zuhanden des Landtages am 14. November 1912 den Schlusspunkt dar und wies die Gesamtergebnisse aus. Der Bericht vereinte und würdigte abschliessend die Beschlüsse und Resultate, die, ausgehend von den Entwürfen Gustav Walkers,203 die frühe Erstberatung am fürstlichen Appellationsgericht,204 das Kurzgutachten Schöpf,205 die ordentliche Vorberatung in der Kommission,206 die Erstberatung im Landtag,207 das Gutachten Hämmerle,208 die Zweitberatung am fürstli- chen Appellationsgericht209 sowie die eigenen Beratungen in der Sieb- nerkommission hervorgebracht hatten. Die Siebnerkommission bean- tragte einstimmig die Annahme ihrer Änderungen. Der liechtensteini- sche Landtag folgte diesem Antrag am 16. November 1912 ebenfalls einstimmig. Damit wurden – vorbehaltlich der fürstlichen Sanktion – die 403 
V. Bericht zweite Siebnerkommission 1912 203Siehe oben unter §  8/I. 204Siehe oben unter §  8/II. 205Siehe oben unter §  8 im Überblickstext eingangs. 206Siehe oben unter §  8/III. 207Siehe oben unter §  8/III. 208Siehe oben unter §  8/IV. 209Siehe oben unter §  8 im Überblickstext eingangs.
	        

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