Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

Buch veröffentlichte, wollte Klein zur «Beseitigung der Unsicherhei- ten»73 beitragen, «die noch zuweilen die erfolgreiche Handhabung des Gesetzes[, der Zivilprozessordnung, E. S.] beirren»74 sowie angemessene «Lösungsversuche»75 vortragen. Die Vorlesungen lassen erkennen, wie Klein nach fast zweijähriger Geltung der neuen Zivilprozessordnung den Umgang der Praxis mit ihr beurteilte und wo er namentlich pro- zessökonomische Verbesserungsmöglichkeiten sah. (4) 
«Der Zivilprozeß Oesterreichs»76 wurde von Klein verfasst und im Jahre 1914 vorläufig fertiggestellt,77 sodann aktualisiert und ergänzt bis 1925 von Friedrich Engel78 und erschien schliesslich posthum 1927, nachdem Klein im Jahr zuvor verstorben war. Dieses Werk ist besonders interessant, weil es umfangreich, systematisch, rechtsvergleichend sowie de lege ferenda angelegt ist. Man könnte es durchaus als die Summa von Kleins theoretischem zivilprozessualen Schrifttum bezeichnen. Zudem ist es für Franz Klein aussagekräftig und aufschlussreich, da die Anmer- kungen, (kürzeren) Ergänzungen sowie (längeren) Zusätze von Fried- rich Engel jeweils deutlich gekennzeichnet und von Kleins Text abge- grenzt sind.79 Werden in der vorliegenden Untersuchung Passagen aus Kleins Text verwendet, wird deshalb hierauf nicht besonders hingewie- sen; Passagen aus den Ergänzungen oder Zusätzen Engels werden ent- sprechend80 gekennzeichnet, um Missverständnisse zu vermeiden. d)Zeitlicher 
Rahmen aa)Liechtensteinischer Zivilprozess von 1812 bis 1924 Der zeitliche Rahmen der vorliegenden Arbeit setzt für den liechtenstei- nischen Zivilprozess mit dem Jahre 1812 ein und endet mit dem Jahr 1924. Im Jahr 
1812 wurde im Fürstentum Liechtenstein unter anderem die österreichische Allgemeine Gerichtsordnung von 1781 rezipiert. Das 41 
II. Zielsetzung 73Vgl. Klein, Praxis, [unnumerierte] S.IV. 74Vgl. Klein, Praxis, [unnumerierte] S.IV. 75Vgl. Klein, Praxis, [unnumerierte] S.IV. 76Siehe Literaturverzeichnis unter Klein, Zivilprozeß. 77Klein, Zivilprozeß, S.5 Fn. 1. 78Klein, Zivilprozeß, [unnumerierte] S.V [«Vorwort»]. 79Vgl. Klein, Zivilprozeß, [unnumerierte] S.V [«Vorwort»]. 80Mit dem Hinweis «Ergänzung Engel» bzw. «Zusatz Engel».
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.