Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

die Wiener Juristen»191 seien. Erfahrungen vor Ort und in direktem Kon- takt liessen sich unbestrittenermassen von Feldkirch aus einfacher sam- meln als aus dem entfernten Wien. Eine Gefahr für die «Kontinuität der Rechtssprechung»192 bestehe nicht, wie die Erfahrungen in Österreich mit und seit der Justizreform lehrten.193 Hämmerles Vorschlag einer Neugestaltung des zivilgerichtlichen Instanzenzuges, der mancherseits ohnehin skeptisch und der in dieser besonderen Form noch umso skeptischer begegnet wurde, war von Anfang an unüberwindlichen Hindernissen ausgesetzt, auch wenn sich das zunächst noch nicht offen zeigte. Ein Schreiben des Regierungschefs In der Maur – überaus persönlich-polemisch gehalten – an Hofrat von Hampe bestätigt es. Darin schrieb In der Maur im Hinblick auf Häm- merles Gutachten, es enthalte «in zwei Punkten Vorschläge, auf die 
abso- lut nicht eingegangen werden kann»194. «Einer dieser Vorschläge», so In der Maur weiter, «bezieht sich auf die Änderung des Instanzenzuges»195. b)Einwendungen bereits an erster Tagsatzung? Hämmerle empfahl, im § 249 FL-ZPO, wie ihn Walkers Entwurf zur Zivilprozessordnung statuierte, folgenden Passus im Wortlaut der Vor- schrift zusätzlich aufzunehmen: «‹Wenn es das Gericht jedoch 
zur Vereinfachung der Verhandlung dienlich findet, 
kann es dem Beklagten gestatten, dass er 
schon in der ersten Tagsatzung auch andere Einwendungen und diesbezüg- liche Beweismittel zu Protokoll gibt. Gegen die Verweigerung einer solchen Gestattung ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.›»196 Dazu gab Hämmerle – im Vergleich zu seinen sonstigen Ausführungen eher umfangreich – folgende Begründung: «In Rechtsstreitigkeiten über 1000 Kronen ist die erste Tagsat- zung[,] wie sie der Entwurf vorsieht, aus 
prozessökonomischen 399 
IV. Gutachten Hämmerle 1912 191LI LA RE 1912/114, Gutachten Hämmerle, 24. Mai 1912, S.6. 192LI LA RE 1912/114, Gutachten Hämmerle, 24. Mai 1912, S.3. 193Zum vorangehenden Absatz LI LA RE 1912/114, Gutachten Hämmerle, 24. Mai 1912, S.2. 194LI LA RE 1912/114, Schreiben In der Maur, 19. Juni 1912, S.1, Hervorhebung E. S. 195LI LA RE 1912/114, Schreiben In der Maur, 19. Juni 1912, S.1. 196LI LA RE 1912/114, Gutachten Hämmerle, 24. Mai 1912, S.8, Hervorhebungen E. S.
	        

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