Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

zessordnung, welche die prozessökonomischen Ziele der Effizienz, Raschheit und Billigkeit des Verfahrens verfolgen und sie in der Zivil- prozessordnung umsetzen. Zusätzlich zu den oben86 genannten, unver- ändert rezipierten prozessökonomischen Mechanismen aus dem öster- reichischen bezirksgerichtlichen Verfahren sah Walker im Entwurf der liechtensteinischen Zivilprozessordnung folgende prozessökonomische Mechanismen vor: eine Vorkehrung gegen den Missbrauch des Armen- rechts [a)]; keine Verständigungseitens des Gerichts über das Ruhen des Verfahrens [b)]; ein vorgängiger Vergleichsversuch [c)]. Da Walker grundsätzlich die Materialien der österreichischen Zivilprozessordnung von 1895 als auf seine Entwürfe anwendbar er - klärte,87 sah er sich in den erläuternden Bemerkungen nur dort zu (ein- gehenden) Ausführungen veranlasst, wo er von den österreichischen Vorbildern abwich oder liechtensteinische Besonderheiten vorlagen. Die folgenden spezifischen Mechanismen der Prozessökonomie in der liech- tensteinischen Zivilprozessordnung lassen sich somit anhand eigens pro- zessökonomischer Anmerkungen Walkers in seinen erläuternden Bemerkungen ermitteln. a)Gegen Missbrauch des Armenrechts Wer aufgrund eines Armutszeugnisses Anspruch auf Armenrecht, das heisst staatliche Finanzierung seiner Kosten im Zivilprozess hatte, hätte auf solche Weise bedenkenlos zahlreiche mutwillige Zivilprozesse anstrengen können, da deren finanzielle Nachteile ihn nicht getroffen hätten. Um derartigen querulatorischen Missbrauch des Armenrechts zu verhindern, sah Walker vor, «daß das Gericht bei offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheinender Prozeßführung das Armenrecht ver- sagt»88 (später § 66 Abs. 1 FL-ZPO). Der Beschluss war jedoch erst nach Anhörung der betreffenden Partei zu fällen (später § 66 Abs. 2 FL-ZPO) und diese konnte einen Rekurs dagegen mündlich zu Protokoll geben (später § 67 FL-ZPO).89375 
I. Gesetzesentwürfe Walker 1911 86Siehe oben unter §  9/I./3. 87Siehe oben unter §  9/I./1./c). 88LI LA RE 1912/114, Walker, Gesetzentwürfe, 1911, S.199. 89Zum vorangehenden Absatz LI LA RE 1912/114, Walker, Gesetzentwürfe, 1911, S.199.
	        

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