was unverändert rezipiert wurde, gilt die österreichische zivilprozes- suale Konzeption der Prozessökonomie mutatis mutandis auch für Liechtenstein. Bei dem, was nicht rezipiert und stattdessen eigenständig geschaffen wurde, treten häufig spezifische, mitunter prozessökonomi- sche Zwecke zutage. Es gilt darüber hinaus auch die
ersten Jahre der Geltung der öster- reichischen Zivilprozessordnung zu berücksichtigen. In dieser Zeit wur- den etliche flankierende Massnahmen ergriffen, um das neue Verfahren in der Praxis zu verwirklichen und die ersten Jahre der Bewährung, namentlich in prozessökonomischer Hinsicht, zu bestehen. Das
k. k. Justizministerium und
Franz Klein, dieser auch mit Schrifttum zum neuen Zivilprozess, waren diesbezüglich tätig. Das alles ging der liech- tensteinischen Zivilprozessordnung von 1912 und ihrer Ausarbeitung voran und wurde bei ihrer Entstehung berücksichtigt, weshalb es für die vorliegende Untersuchung der Prozessökonomie bedeutsam und beach- tenswert
ist. bbb)Bedeutung des Schrifttums Franz Kleins Die österreichische Zivilprozessordnung von 1895 ist im Wesentlichen die Schöpfung Franz Kleins.65 Klein selbst erklärte im Rückblick: «Die Gesetzesentwürfe samt ihren erläuternden Bemerkungen waren, was festzustellen seine guten Gründe hat, ein durchaus per- sönliches Werk, nicht kollektive oder Greminalarbeit. [...] Es wurde wenig und nichts Einschneidendes an den Entwürfen geän- dert.»66 Diese historischen Umstände rechtfertigen es, in der vorliegenden Untersuchung der Prozessökonomie einer Hierarchie zu folgen, welche das Schrifttum und die Materialien zur Entstehung der österreichischen Zivilprozessordnung betrifft. Um die Prozessökonomie im österrei- chischen (und später liechtensteinischen) Zivilprozess darzustellen, wie die vorliegende Untersuchung es sich zum Ziel gesetzt hat, stützt sie sich in erster Linie auf
Kleins Schriften. Zumal der parlamentarische Prozess der Gesetzgebung das Wesentliche an Kleins Entwürfen unangetastet 38§
1 Prozessökonomie heute 65Siehe unten unter § 3/I./2./d). 66Klein, Zivilprozeß, S.47.