Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

verschiedenen Kontexten und Verfahren gleich oder ähnlich auftreten können. Zwar ist der Einsatz solcher prozessökonomischer Mittel inhaltlich jeweils von ihrem Kontext bestimmt, als Mittel sind sie jedoch blosse und gleichbleibende 
Formen und somit an verschiedene Ausprä- gungen der Prozessökonomie anpassungsfähig. Daher können prozess- ökonomische Mittel, Massnahmen und Mechanismen an sich als solche blosse Formen auch abgesehen vom jeweiligen inhaltlichen Kontext untersucht und miteinander verglichen werden. Aus dem Gesagten ergibt sich zusammenfassend, dass die Prozess- ökonomie unterschiedliche 
Funktionen aufweist. Die Prozessökonomie ist: 1.als Typus im oben genannten Sinne ein 
Massstab (indes keine exakte Masseinheit) zum Vergleich verschiedener Verfahren, Ver- fahrensarten oder Verfahrensteile, wobei Mittel und Zwecke gegeneinander abgewogen werden. 2.ein 
Gebot an den Gesetzgeber (im Sinne eines Gestaltungsprin- zips), aber auch des Gesetzgebers an die Verfahrensbeteiligten wie Gerichte, Parteien und allenfalls Dritte. Dieses Gebot ist unter Umständen im Falle der Verletzung (beispielsweise bei Prozessver- schleppung) justiziabel. 3.ein 
Argument, aus prozessökonomischen Gründen eine bestimmte Lösung gegenüber anderen vorzuziehen. Hierauf können sich der Gesetzgeber de lege ferenda oder das Gericht oder die Parteien bei der Auslegung der Verfahrensordnungen stützen. c) Sachlicher Rahmen: Untersuchungsgegenstände aa) Liechtensteinische Zivilprozessordnung von 1912 Den hauptsächlichen Untersuchungsgegenstand bildet die liechtenstei- nische Zivilprozessordnung von 1912. Ihre Entstehung, ihre ursprüngli- che Fassung bei Inkrafttreten sowie ihre frühe Entwicklung in den rund zehn Jahren nach Inkrafttreten werden unter prozessökonomischen Gesichtspunkten beleuchtet. Bei der Entstehung der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912 muss zunächst das 
Vor- und Umfeld der liechtensteinischen Justizreform insgesamt, die in den Jahren 1906 bis 1915 stattfand, ins Blickfeld rücken. Im Zuge der Justizreform wurden teilweise ins 19.Jahrhundert zurückreichende Vorschläge und Anregungen wieder aufgegriffen und verwirklicht, nicht zuletzt bei der Zivilprozessordnung 35 
II. Zielsetzung
	        

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