Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

sowie die Entstehung der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912 und mithin deren Prozessökonomie. Das schriftliche Gutachten wurde vom Landtag nachträglich zur Debatte des Siebnerkommissions- berichtes offiziell in Auftrag gegeben. Es widerspiegelt ein frühes Sta- dium der Justizreform, nämlich eine Zeit, in der es noch weniger um konkrete prozessökonomische Mechanismen und deren Verwirklichung als vielmehr um die Auslotung aller Möglichkeiten und die Erörterung der grundlegenden Weichenstellungen, ganz besonders in prozessöko- nomischer Hinsicht, ging. 2.Andeutung prozessökonomischer Missstände Peer ging gemäss eigenen Angaben bei seinen Überlegungen gezielt von der «Unhaltbarkeit bisheriger Einrichtungen und Zustände im Fürsten- tum Liechtenstein»54,das heisst gezielt von den Missständen im liech- tensteinischen Prozessrecht55 aus. Unglücklicherweise benannte Peer in seinem Gutachten diese Mängel nicht und führte sie nicht aus, sondern setzte sie stillschweigend als bekannt voraus und ging unmittelbar auf Verbesserungsvorschläge ein. 3. Prozessökonomische Anregungen und Abwägungen Das Gutachten Peers umfasste folgende Anregungen und Abwägungen von prozessökonomischer Bedeutung: die Schaffung eines prozessöko- nomischen Verfahrens mittels einer einheitlichen Kodifikation nach österreichischem Vorbild [a)]; die Orientierung an der Fortschrittlich- keit der österreichischen Zivilprozessordnung [b)]; die Einrichtung eines neuen Instanzenzuges [c)]; die generelle Kostenvermeidung und weiter- hin die Beschäftigung nur eines Landrichters [d)]; die Wahrung der Jus- tizhoheit des Landesfürsten [e)]. 312§ 
7 Beginn Justizreform 1906 bis 1908 54LI LA RE 1908/0570, Gutachten Peer, 7. Februar 1908, S.1, woran sofort die Bitte Peers anschliesst, ihm dies «nicht übel zu nehmen». 55Peer widmete sich in seinem Gutachten sowohl dem Straf- als auch dem Zivilver- fahrensrecht; für die vorliegende Untersuchung fällt allerdings nur letzteres in Betracht.
	        

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