Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

nerkommission48 von dieser beauftragt worden waren, die Fragen der Justizreform mit dem rechts- und verwaltungskundigen Peer zu bespre- chen49. Die Ergebnisse dieses 
mündlichen Austauschs lagen dem Antrag der ersten Siebnerkommission am 14. Dezember 1907 bereits vor und wurden darin sinngemäss wiedergegeben.50 Mit dem Kommissionsbe- richt wurden Peers Vorschläge somit erstmals, obschon nur als Wieder- gabe, an den Landtag herangetragen und mithin in die Debatte um die Justizreform eingeführt. Daraufhin wurde Peer gebeten,51 seine Ausführungen noch zu 
ver- schriftlichen und als Gutachten im Hinblick auf die Justizreform im Fürstentum Liechtenstein zu erstatten, was er datiert mit dem 7. Februar 1908 tat.52 Das Gutachten setzte sich zusammen aus einem (in der Schreibmaschinenabschrift) vierseitigen Schreiben an den Landtagsprä- sidenten Albert Schädler und weiteren Ausführungen auf vier Seiten unter dem Titel «Codificationen». Die gutachterlichen Vorschläge ver- teilten sich gleichmässig über beide Dokumente und äusserten sich sowohl zum liechtensteinischen Straf- als auch zum Zivilprozessrecht. Sie deckten sich mit den im Kommissionsbericht referierten Ansichten Peers, abgesehen vom geringfügig höheren Detailierungsgrad im Gut- achten. Das Gutachten Peers fiel insgesamt eher kurz aus und die Vor- schläge, die es enthielt, waren eher im Sinne von richtungsweisenden Anregungen zu verstehen, da sie weitgehend ohne konkrete Umset- zungsmöglichkeiten vorgetragen wurden. Peer schickte daher im Gut- achten voraus: «Bei der Kürze der mir zu Gebote gestandenen Zeit mußte ich mich selbstverständlich darauf beschränken, die Reformideen nur in Umrissen zu skizzieren. Ich bin mir der Verbesserungsfähigkeit aller meiner Vorschläge vollkommen bewusst.»53 Trotz der vielfach bloss angedeuteten Vorschläge Peers in seinem Gut- achten ist es ein wertvolles Dokument im Hinblick auf die Justizreform 311 
II. Gutachten Peer 1907/1908 48Siehe unten unter §  7/III./1./a). 49LI LA LTA 1907 L1, Antrag Siebnerkommission, 14. Dezember 1907, S.1. 50LI LA LTA 1907 L1, Antrag Siebnerkommission, 14. Dezember 1907, S.1f. 51Siehe unten §  7/III./1./d). 52LI LA RE 1908/0570, Gutachten Peer, 7. Februar 1908, S.1. 53LI LA RE 1908/0570, Gutachten Peer, 7. Februar 1908, S.1, vgl. S.4.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.