Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

Verfahrensgrundsätze beachtet, gewisse Ziele verfolgt und wodurch schliesslich bestimmte Ergebnisse hervorgebracht werden. Das Verfah- ren ist dabei ein System, das heisst, es ist nicht nur chronologisch, son- dern auch in sich systematisch abgestimmt, so dass Änderungen eines der Elemente des theoretischen Systems (Rechtsetzung) gewisse Ände- rungen anderer Elemente bedingen oder ausschliessen. Zudem ist das System ein praktisches (Rechtsanwendung) und wird von Akteuren (Menschen) im einzelnen Prozess verwirklicht und hängt somit mass- geblich von deren Handeln ab. (2) 
Bestreben: Prozessökonomie ist ein erstrebenswertes Verhältnis – kein selbständiger Zweck des Verfahrens43 – zwischen prozessualen Mitteln und Zwecken, sowohl hinsichtlich der Gestaltung des Verfah- rens als Institution an sich als auch hinsichtlich jedes einzelnen Verfah- rens, das realiter stattfindet.44 (3) 
Umsetzung und 
Verwirklichung: Prozessökonomie bedarf zunächst der Umsetzung, das bedeutet, sie muss dogmatisch in der Ver- fahrensordnung gezielt angelegt und der Institution des Verfahrens sys- tematisch zugrundegelegt werden. Sie richtet sich demnach besonders an die Legislative bzw. die Rechtsetzung,45 aber auch an die Judikative und Exekutive46 als Adressaten.47 Darüber hinaus und in massgeblicher Weise hängt jegliche Prozessökonomie aber ebenso von ihrer Verwirklichung ab, also deren Handhabung im einzelnen Verfahren. Hierbei richtet sie sich an die prozessualen Akteure, vorwiegend an das Gericht, aber auch an die Rechtsuchenden als Prozessparteien und deren (anwaltliche) Ver- treter.48 (4) 
optimale Relation: Der Grundmechanismus der Prozessökono- mie ist derjenige einer Abwägung gegeneinander von Mitteln (Aufwand) auf der einen Seite gegenüber Zwecken (Ertrag) auf der anderen Seite. Zumal ein ideales Verhältnis von keinerlei Aufwand unter höchstem Ertrag nicht zu bewerkstelligen ist, sollte das Verhältnis zumindest inso- fern optimal sein, als es bei möglichst wenig Aufwand einen möglichst 30§ 
1 Prozessökonomie heute 43Bürki, S.74f. 44Bürki, S.74–76 m. w. H. 45Bürki, S.138f. 46Bürki, S.139f. 47Pflughaupt, S.276f. 48Bürki, S.74 m. w. N.; vgl. Pflughaupt, S.278.
	        

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