Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

und ihnen am 26. Dezember 1906 die fürstliche Sanktion erteilt. Mit LGBl. 1907 Nr. 1 vom 14. Januar 1907 wurden die §§ 5, 6, 11 und 104 FL-AGO ausser Kraft gesetzt und durch fünf neue Bestimmungen ersetzt. Die liechtensteinische Allgemeine Gerichtsordnung galt alsdann in ihrer geänderten Fassung, bis sie von der Zivilprozessordnung von 1912 abgelöst wurde, die am 1. Juni 1913 in Kraft trat. Im Gegensatz zur zivilprozessualen Novellierung vermochten die Zusatzbestimmungen zur Strafprozessnovelle7bereits in der vorberaten- den Kommission des Landtages nur eine knappe Mehrheit von drei befürwortenden zu zwei ablehnenden Stimmen zu gewinnen. Bei der zweiten Lesung im Landtag setzten sich die Unstimmigkeiten inhaltli- cher Art fort,8wobei bereits der erste Artikel der Vorlage heillos umstritten war und sogar Uneinigkeit darüber herrschte, in welcher Form über die Vorlage abgestimmt werden sollte. Unter all den Widrig- keiten, die bei Landesverweser bzw. Regierungschef9Karl von In der Maur (1852–1913)10 den Anschein der Reformunwilligkeit des Landta- ges weckten, zog er schliesslich die Vorlage gänzlich zurück;11 «das Land [Liechtenstein, E. S.] werde die Folgen zu tragen haben»12,gab er zu Protokoll.13 Dass die beiden «Justizgesetzentwürfe» zugleich eingebracht und der Strafprozessnovelle heftige14 Diskussionen zuteil wurden, deutet nicht nur generell auf den damaligen Reformbedarf des Prozessrechts 289 
I. Änderung Allgemeine Gerichtsordnung 1906 7Siehe Ospelt, Laienrichtertum, S.67f. 8Vgl. Schädler, 1901–1911, S.7. 9Der Landesverweser übte damals die Funktion des Regierungschefs («Regierungs- kommissär») aus; vgl. Pappermann, S.35 und S.38; Burmeister, In der Maur, S.387. 10Für biographische Informationen siehe Burmeister, In der Maur, S.386f.; Vogt, Brü- cken, S.181. 11L. Vo. vom 20. Dezember 1907, S.6. 12LI LA LTP 1906, 13. Dezember 1906, S.69 (S.4). Vgl. Burmeister, In der Maur, S.386. 13Zum vorangehenden Absatz LI LA LTP 1906, 13. Dezember 1906, S.66–69 (S.1–4); siehe L. Vo. vom 21. Dezember 1906, S.5f.; L. Vo. vom 28. Dezember 1906, S.5; Schädler, 1901–1911, S.35f. 14Siehe LI LA LTP 1906, 11. Dezember 1906, S.51–54 (S.5–8), wo Landesverweser Karl von In der Maur nachträglich umfangreiche Ergänzungen zum Protokoll der ersten Lesung der strafprozessualen Novellierung im Landtag anbrachte; siehe auch LI LA LTP 1906, 13. Dezember 1906, S.66–69 (S.1–4). Infolge der Meinungsver- schiedenheiten mit dem Landtag hat In der Maur dem Landesfürsten seine Demission angeboten, welche Letzterer indes ablehnte; siehe LI LA RE 1906/0911, Handbillett vom 30. Dezember 1906, auch veröffentlicht im L. Vo. vom 11. Januar 1907, S.1.
	        

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