Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

immer auch der besseren praktischen Handhabung der Erlasse, der Ver- meidung von überflüssigem Beiwerk und Aufwand für einen Kleinstaat sowie der Reduktion von zu erwartenden Kosten – und verfolgten somit jeweils die Ziele der Prozessökonomie. 2. 1818: Landständische Verfassung und dreistufiger Instanzenzug Nachdem das Fürstentum Liechtenstein in den Deutschen Bund aufge- nommen worden war, wurde die dabei bedingte landständische Verfas- sung von 181814 erlassen. Deren § 1 hielt einleitend fest, dass nun, nach- dem bereits die österreichischen Prozessordnungen in Liechtenstein in Kraft getreten waren, sich ebenso «bey Konstituirung einer dritten und obersten Gerichtsstelle an die diesfällige österreichische Gesetzgebung auch für die Zukunft angeschlossen» werden sollte. Denn eine weitere Bedingung der Bundesakte war gewesen, dass nebst dem 
Vaduzer Ober- amt15 als Regierungs- und erstinstanzlicher Gerichtsbehörde sowie 
der fürstlichen Hofkanzlei16 in Wien in der Funktion (aber nicht der Bezeichnung) als Appellationsgericht – beide somit im Prinzip die glei- chen Organe17 – eine dritte Instanz geschaffen würde.18 In der Funktion als dritte Instanz für Zivil- und Strafsachen trat mit kaiserlicher Zustim- mung19 1818 das 
in Innsbruck gelegene k. k. Oberlandesgericht fürTirol und Vorarlberg20 ein.21273 
I. Entwicklungen 14Siehe Quellen- und Materialienverzeichnis I./1. Siehe Quaderer, Geschichte, S.16–30; Raton, S.27–29; Beattie, S.23f.; Berger, Rezeption, S.26f.; Vogt, Brücken, S.128f.; Wille, Verfassung, S.1002; kritisch Goop, S.214. 15Siehe Vogt, Oberamt, S.661f. 16Siehe Kindle, S.365f. 17Geiger, Geschichte, S.26; vgl. Kindle, S.366. 18Vgl. Schamberger-Rogl, S.290. 19Siehe Quaderer, Geschichte, S.174 m. N. 20Diese Bezeichnung galt erst ab 1849; bis dahin hatte sie «Appellationsgericht Inns- bruck» gelautet (Berger, Arbeiten, S.2; ebenso Berger, Einfluss, S.266; Berger, Rezeption, S.26). 21Zum vorangehenden Absatz Schädler, Entwicklung, S.19; Quaderer, Geschichte, S.172–174 m. w. H.; Goop, S.211; Berger, Transfer, S.6 m. w. H.; Berger, Arbeiten, S.2 m. w. H.; Berger, Einfluss, S.266 m. w. H.; Berger, Souveränität, S.38; Berger, Rezeption, S.5f., S.16f.m. w. H., S.25f.m. w. H. und S.217f.m. w. H.; Ospelt, Laienrichtertum, S.51 m. w. H.; Burmeister, Rechtswesen, S.742.
	        

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