Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

§ 6 Prozessökonomische Vorläufer von 1812 bis 1905 Im Vorangehenden wurde die Prozessökonomie in der österreichischen Zivilprozessordnung von 1895, wie Franz Klein sie entworfen und umgesetzt hatte, behandelt. Die Untersuchung bewegte sich im Voran- gehenden zeitlich dementsprechend zwischen der österreichischen All- gemeinen Gerichtsordnung von 1781 sowie der österreichischen Zivil- prozessordnung von 1895 und ihrem Inkrafttreten im Jahre 1898 und den ersten Jahren ihres Inkraftstehens. Räumlich bezog sich die Unter- suchung im Vorangehenden auf Österreich bzw. Österreich-Ungarn. Indem die österreichische Zivilprozessordnung von 1895 zur Rezeptionsvorlage der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912 wurde, muss im Folgenden der Fokus der Untersuchung auf den liechtensteinischen Zivilprozess verlagert und der räumliche und zeitli- che Rahmen neu gesetzt werden. Räumlich steht im Folgenden das Fürs- tentum Liechtenstein im Blick. Zeitlich muss der Rahmen, wie oben1 im Überblick vorausgeschickt wurde, vom Jahre 1812 an gespannt werden, weil damals die österreichische Allgemeine Gerichtsordnung im Fürs- tentum Liechtenstein rezipiert wurde. Damit war ein erster Schritt getan, zu dem später noch viele weitere hinzukommen sollten, die alle- samt im liechtensteinischen Zivilprozessrecht zur Hinwendung zum, zur Ausrichtung am und zur Rezeption des österreichischen Zivilpro- zessrechts führten. Ihren Zenit erreichten diese Entwicklungen, als aus der Rezeptionsvorlage der österreichischen Zivilprozessordnung von 1895 schliesslich die liechtensteinische Zivilprozessordnung von 1912 hervorging.2269 1Siehe oben unter §  1/II./d)/aa). 2Vgl. Berger, ABGB, S.13; vgl. Berger, Rezeption, S.5 Fn. 22.
	        

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